Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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sondere Classificationsfactoren aufgestellt und darnach in einem Anhange der 
Classificationstabelle III, A 1 die Beitragsclassen berechnet worden. 
Ohne Einfluß auf die Erhöhung der Beiträge für die Gebäude bleiben: 
J) alle hydraulischen Umtriebsmaschinen, als: Wasserräder, Turbinen und 
dergleichen; 
d) Wasserpumpwerke jeder Art mit den zugehörigen Röhrenleitungen und 
Reservoirs; 
e) alle metallenen und im Wesentlichen aus nicht brennbaren Stoffen 
bestehenden Maschinen, Apparate und Geräthschaften ohne Feuerungsan- 
lagen, welche nicht brennbare Stoffe bearbeiten, z. B. Dampfmaschinen 
ohne Kessel, Drainirröhrenpressen, Thon-Schneid= und Reinigungsmaschinen, 
eiserne oder im Wesentlichen eiserne gangbare Zeuge, dergleichen Hilfswerk- 
zeuge der Maschinenfabriken, welche lediglich in Metall arbeiten und der- 
gleichen; 
f) metallene Dampf= und Wasserleitungsröhren; 
8) alle der sogenannten Hausindustrie und demhandwerksmäßigen Einzel- 
betriebe angehörenden, durch Hand betriebenen Maschinen, Apparate und Be- 
triebsgeräthschaften. 
  
Aus den verschiedenen directen Betriebsgefahren und den sonstigen, im Vorstehenden 
unter A bis H aufgeführten Classificationsfactoren, deren ziffermäßige Bedeutung 
durch die Beobachtungen und die sorgfältigsten statistischen Aufzeichnungen der Ergeb- 
nisse der neunjährigen Verwaltungsperiode 1864 bis 1872 ermittelt worden, sind durch 
Combination der erlangten Berechnungsresultate die Risico= und Beitragsverhältnisse 
hervorgegangen und sind hiernach die Beitragsclassen aufgestellt worden, in welche die 
Gebäude, je nach dem Grade ihrer directen Gefahr und nach Maßgabe des Risicos, 
welches mit der Versicherung eines jeden derselben für die Anstalt verbunden ist, zu 
stehen kommen. 
Die erlangten Combinationen, 1080 an der Zahl, wofür sich 60 Beitragsclassen 
ergeben, sind in der Classificationstabelle, Gesetzbeilage III, A 1 sämmtlich verzeichnet. 
Bei der Eintheilung der aufgefundenen Scala der Risico= oder Beitragsverhältnisse 
in Beitragsclassen, war es erforderlich, am Anfange dieser Scala, in Rücksicht auf die 
besten Risico's, kleinere, jedoch immerhin gleichmäßige Unterschiede oder Beitrags- 
stufen von 0,33 Risicodifferenz zu bilden, was bis einschließlich der 15. Classe geschehen 
ist, wogegen von da an aufwärts größere, jedoch ebenfalls gleichmäßige Beitrags- 
oder Classenstufen von 1,66 Risicodifferenz formirt sind.
	        
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