Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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D. 
Aus Anlaß der in diesem Jahre stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein— 
kommensteuer werden Sie hiermit aufgefordert, nach Maßgabe der dieser Aufforderung 
beigedruckten Bestimmungen die von Ihnen beschäftigten Personen und das von Ihnen 
herrührende Einkommen derselben unter Benutzung der anbei mitfolgenden Formulare 
anzugeben und die gehörig ausgefüllten Formulare binnen acht Tagen, vom 
Empfange gegenwärtiger Zufertigung an gerechnet, anher ein- 
zureichen. 
...... ,am.Januar1877. 
NB. Hier sind wörtlich abzudrucken: die 88 35 und 68 des Einkommensteuergesetzes vom 22. December 
1874 und § 17 der Ausführungsverordnung vom 6. December 1876.
	        
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