Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

  
  
  
  
Betrag. 
  
2 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
I. 
SEinnahme. 
An Soll-Einkommen, besage des algeschlossenen Katasters. 
II. An Zuwachs von den seit Aufstellung des obbemerkten Katasters neu hinzugetretenen 
Beitragspflichtigen, besage der unter a hier beigefügten Zuwachsliste. 
Sa. der Einnahme. 
II. 
III. 
Ausgabe. 
An wegfälligen Beiträgen laut der unter b angebogenen Wegfallsliste. 
An Gebühren und zwar: 
. AM. . . . Einnehmergebühren von . . . A. . . . baarer Einnahme nach 
.Procent, worüber durch meine, des Orts-Einnehmers, Unter— 
schrift zugleich quittirt wird und 
..Gebühren für die Besorgung der übrigen, der Gemeindebehörde 
obliegenden Geschäfte nach Procent von der ebengedachten Ein- 
nahme, worüber von dem mitunterzeichneten Gemeindevertreter 
(Stadtrath) quittirt wird. 
An baarer Lieferung zur Bezirkssteuer-Einnahme JN. JN. 
Sa. der Ausgabe. 
Vergleichung. 
Einnahme, 
Ausgabe, 
verbleiben 
Reste, laut anliegenden Individual-Verzeichnisses unter ). 
Urkundlich ist diese Rechnung eigenhändig unterschrieben worden. 
N. N., am 1877. 
N. J. 
Gemeindevorstand. 
N. J. 
Orts-Einnehmer. 
Der Rath allda. 
N. JN. 
Bürgermeister. 
N. N. 
Stadtsteuer-Einnehmer. 
Aumerkung. An Orten, wo der Bürgermeister oder Gemeindevorstand zugleich Orts-Einnehmer ist, ist die 
Rechnung neben diesem von einem anderen Mitgliede des Stadt= oder Gemeinderaths mit 
zu vollziehen.
	        
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