Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Hiernach werden die außerordentlichen Mitglieder entlassen. 
Die ständigen Mitglieder vergleichen ihre alphabetischen Listen nochmals genau und 
reichen hierauf nach näherer Bestimmung der Ober-Ersatz-Kommission eine summa- 
rische Uebersicht der Resultate des Musterungs-Geschäfts an die Ober-Ersatz-Kommission 
(unter der Adresse des Militär-Vorsitzenden) ein. 
Aus dieser Uebersicht muß sich ergeben, ob der vorläufigen Brigade-Ersatz-Ver- 
theilung hat entsprochen werden können (§ 54, 1). 
Ueber etwaige Einstellung unsicherer Dienstpflichtiger ist zugleich Meldung zu 
erstatten (8 65, 3). 
Hierauf werden in Gemäßheit der Bestimmungen des § 49 die Vorstellungslisten 
angelegt. Ob dieselben einzusenden oder erst im Aushebungstermin vorzulegen, be- 
stimmt die Ober-Ersatz-Kommission. 
Der Vorstellungsliste A. sind die betreffenden Ausschließungsscheine, der Vor- 
stellungsliste B. die Ausmusterungsscheine, der Vorstellungsliste C. die Ersatz-Reserve- 
Scheine II., der Vorstellungsliste D. für die unter b.— d. enthaltenen Militär- 
pflichtigen die Ersatz-Reserve-Scheine I. beizufügen. 
Treten nach Aufstellung der Vorstellungslisten durch Verziehen der Militärpflichtigen rc. 
Veränderungen ein, so sind durch den Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission 
Veränderungs-Nachweise zu den Vorstellungslisten anzufertigen und im Aushebungs- 
termin vorzulegen. 
Neunter Abschnitt. 
Aushebungs-Geschäft. 
868. 
Aushebungs-Reise. 
Der Plan zur Aushebungs-Reise wird durch die Infanterie-Brigade-Kommandeure 
aufgestellt und den Civil-Vorsitzenden der Ober-Ersatz-Kommissionen mitgetheilt. 
.Bei Aufstellung des Reiseplans bleibt zu beachten: 
a) Aufeinanderfolge der Aushebungs-Bezirke nach ihrer geographischen Lage, 
b) Rücksichtznahme auf die vorhandenen Eisenbahn-, Dampfschiff= und Chaussee- 
Verbindungen, 
c) Abhaltung des Aushebungs-Geschäfts an den Orten der Geschäftslokale der 
Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommissionen, 
d) Rücksichtnahme auf die Zahl der zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen. 
.Bei Nr. 2, d kommt nur die Zahl der in den Vorstellungslisten D. und E. ent- 
haltenen Militärpflichtigen in Betracht. 
1876. 9
	        
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