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Fertigkeit im Telegraphiren und Kenntniß der Vorschriften bei Annahme von
Privatdepeschen, sowie der Instruktion über die Behandlung der Apparate und
Leitungen,
Fähigkeit, ein Thema aus dem Stationsdienst schriftlich in angemessener Form
darzustellen,
Kenntniß der Organisation der eigenen Bahnverwaltung und der allgemeinen
Vorschriften für deren Beamte,
Kenntniß des Betriebs-Reglements, der allgemeinen Tarifbestimmungen und des
Billet-, Gepäck= und Güter-Expeditionsdienstes, des Bahnpolizei-Reglements
und der Signal-Ordnung, sowie der in Beziehung auf den Stations-, Fahr-
und äußeren Betriebsdienst bei der betreffenden Bahn erlassenen Reglements,
Instruktionen und allgemeinen Vorschriften, namentlich auch derjenigen für
Kreuzungen und Abzweigungen auf offener Bahn, Benutzung, Rapportirung und
Vertheilung eigener und fremder Wagen, Vertrautheit mit den Funktionen und
Obliegenheiten des gesammten Stations= und Fahrpersonals,
Kenntniß der Bestimmungen über die militärische Benutzung der Eisenbahnen,
Fertigkeit in Formirung von Zügen bei regelmäßigem und bei gestörtem Betriebe,
allgemeine Kenntniß der Konstruktion und der im Interesse der Betriebssicherheit
nothwendigen Erfordernisse für die Unterhaltung des Oberbaues, der Betriebs-
mittel, Weichen, Drehschreiben, Schiebebühnen und der für die Unterhaltung
und Wiederherstellung des Oberbaues (bezw. zerstörter Geleise) erforderlichen
Geräthschaften, einfachen Instrumente und Arbeiten.
XII. Stationsvorsteher (Stationsmeister, Bahnhofs-Inspektoren, Bahnhofs=
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verwalter):
mindestens zweijähriger Dienst als Stations-Assistenten (Nr. Al.),
Kenntniß der für den Stations= und Expeditionsdienst in Betracht kommenden
Vorschriften des Kassen= und Rechnungswesens,
Kenntniß der Einrichtungen des Verbands= und Tarifwesens der betreffenden
Bahn und der betheiligten Nachbarbahnen, sowie des Verhältnisses der Eisen-
bahn zur Post= und Telegraphenverwaltung,
Kenntniß der Bestimmungen hinsichtlich der Eisenbahnen im Gesetze über die
Kriegsleistungen.
XlII. Lokomotivführer:
körperliche Rüstigkeit, insbesondere auch normales Hör= und Sehvermögen,
Kenntniß der Gegenstände des Volksunterrichts, insbesondere Lesen und Schreiben,
sowie Rechnen der 4 Spezies, auch mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen —