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Regulativs über Baue von und in Privatpulvermühlen, sowie über den Betrieb der—
selben vom 18. Juli 1855 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1856,
Seite 423 fg.).
Dresden, am 3 November 1879.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Gebhardt.
116. Bekanntmachung,
die Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend;
vom 5. November 1879.
Den Stadtrathe zu Chemnitz ist zu der von demselben im Einverständnisse mit den
Stadtverordneten beschlossenen Anleihe im Betrage von
Sieben Millionen Fünf Hundert Tausend Mark — Pf.
(7,500,000..4 — 4)
gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden oder zu
kündigenden, bis dahin aber mit Vier und Einhalb (4½) vom Hundert zu verzinsenden
Schuldscheinen nach Maßgabe des vorgelegten Anleiheplans, sowie der Schuldscheine
nebst Zinsleisten und Zinsscheinen, die Genehmigung ertheilt, demselben auch auf Grund
Art. 10, Abs. 2 des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 13. November 1876 die
Verwendung der für die einzelnen Schuldverschreibungen sich berechnenden Stempel-
beträge anstatt zu den einzelnen Urkunden in ungetrennter Summe zu der vorgelegten
Haupt-Schuldverschreibung gestattet worden.
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 5. November 1879.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Pfeiffer I.