Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880. (46)

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b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Beide Telegraphenarme Beide Signallaternen am 
    
müssen schräg rechts nach 4 Telegraphenmaste zeigen nach 
oben gerichtet sein (unter Außen grünes Licht und 
einem Winkel von etwa nach Innen (dem Bahnhofe 
45 0). zugekehrt) weißes Licht. 
—— .= = —. —* — 
  
  
  
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C. Ausfahrt ist gesperrt. 
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphen- Die obere Signallaterne 
le arm muß nach rechts wage- am Telegraphenmaste zeigt 
recht gestellt sein. nach Innen (dem Bahnhofe zu- 
gekehrt) rothes Licht und nach 
Aaupßen (der freien Bahnstrecke 
zugekehrt) weißes Licht. (Die 
andere Signallaterne zeigt kein 
Licht.) 
     
  
  
. 
  
D. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
r Der obere Telegraphenarm 7 Die obere Signallaterne 
muß schräg rechts nach oben ge- am Telegraphenmaste zeigt nach 
richtet sein (unter einem Winkel Innen (dem Bahnhofe zugekehrt) 
von etwa 45 0). weißes Licht und nach Außen 
ist dieselbe geblendet. (Die 
andere Signallaterne zeigt kein 
Licht.) 
  
  
 
	        
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