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19. An den Schulen § 2 werden die Beiträge von den an diese Schulen aus der
Kasse des Cultus-Ministeriums zu leistenden Zahlungen innebehalten und in Zurechnung
gestellt.
20. An den Schulen § 3 sind die vollen Jahresbeiträge von den Schulkassen-
verwaltungen Anfang November jeden Jahres an die § 4 genannten Behörden ab-
zugeben.
Von diesen Behörden sind die Beiträge in einer Summe Ende November jeden
Jahres mittelst Lieferscheins nach dem Formular C an die Kasse des Cultus-Ministeriums
— portofrei einzusenden.
Dem Lieferschein sind die nach dem Formular B in doppelten, für jede höhere
–ä Schule in besonderen Exemplaren auszufertigenden Beitragstabellen beizufügen.
21. Ergiebt sich nach Einlieferung der Beiträge eine Abänderung des Jahres-
beitrags, so sind zu viel erhobene Beträge zurückzuerstatten, zu niedrig erhobene nach-
zuzahlen.
22. Lehrer, welche ein Tranksteuer-Aequivalent erhalten, haben nur so viel an
Jahresbeiträgen zu entrichten, als sich nach Abzug der Tranksteuer-Aequivalente
ergiebt.
Bei Einlieferung der Beiträge an die Kasse des Cultus-Ministeriums sind die
Tranksteuer-Aequivalente, ohne daß es der Beifügung einer Quittung der Empfänger
bedarf, in folle in Anrechnung zu bringen.
23. Gesuche um Gewährung von Pension sind bei den Bezirksschulinspectionen
anzubringen.
In den darüber unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse an die oberste Schul-
behörde zu erstattenden Berichten ist anzugeben:
bei Gesuchen um Lehrer-Pension,
ob und nach welchem Betrage der Lehrer aus Specialkassen Pension zu
erhalten hat,
bei Gesuchen um Wittwen= und Waisen-Pension,
welches Einkommen der Lehrer, dafern er im Amte verstorben, zuletzt im
wirklichen Dienste bezogen hat.
Stimmt dieses Einkommen mit dem in der letzten Beitragstabelle oder Veränder-
ungsanzeige verzeichneten nicht überein, so sind die speciellen Nachweise beizufügen.
24. Die Lehrer-Pensionen werden vierteljährlich in den Monaten März, Juni,
September und December, die Wittwen= und Waisen-Pensionen im Mai auf die
Monate December bis Mai und im November auf die Monate Juni bis November
aus der Kasse des Cultus-Ministeriums ausgezahlt.