Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880. (46)

— 129 — 
  
10. 
  
Zeitpunkt des 
Eintritts der 
Einkommens- 
Veränderung. 
Specielle Angaben über die eingetretenen Personal= und Einkommens- 
Veränderungen nach Vorschrift von §§ 6 — 10 der Ausführungs- 
verordnung vom 23. September 1880. 
Prüfungs-Vermerk 
seiten der Cultus- 
Ministerial-Rechnungs- 
erpedition. 
  
16. April 1880. 
10. Mai 1880. 
1. Mai 1880. 
20. Mai 1880. 
4. Februar 1880. 
  
Zuwachs von 903 Alterszulage, infolge dessen Erhöhung des Wohnungs- 
werthes um 30 J. 
Lehrer N. ward vom 10. Mai c. an emeritirt und es trat gleichzeitig an dessen 
Stelle N. N., vorher in N. N., Schulinspectionsbezirk N. N. — Die 
von N. bezogenen Alterszulagen kamen in Wegfall, dagegen wurde gleich- 
zeitig das Schulgeldfirum der Stelle auf 1000 N erhöht. 
Lehrer N. starb am 10. Februar c. Infolge dessen wurden nach Ablauf der 
Gnadengenußzeit für die Relicten vom 1. Mai ab die demselben gewährten 
Alterszulagen an 360 wegfällig. 
Der am 20. Mai eingetretene Nachfolger N. N., vorher in N., Schulinspections- 
bezirk N. N., erhält 90= Alterszulage. 
Lehrer N. ward . . . . .. . nach N., Schulinspectionsbezirk N., versetzt; 
die Stelle ist vacant. 
Neue Stelle mit 900 . M Fixum und Amtswohnung, genehmigt mittelst Ver— 
ordnung vom .. .. . . . . Nr. 
Dieselbe wird zunächst und zwar vom . .. . ... an vicariatweise verwaltet. 
Lehrer N. ward am 4. Februar nach N., Schulinspectionsbezirk N., versetzt, 
damit 360 . Alterszulage in Wegfall und Abminderung des Wohnungs- 
werthes um 30 M. 
An dessen Stelle trat am 10. März N. N., vorher nicht ständig, dessen Ver- 
pflichtung am 12. März erfolgte. 
(Behörde und Unterschrift.) 
1880. 
  
20
	        
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