XII
Reichs-Stempelabgaben — Vorschriften über deren Erhebung
nebst Beilagen
Reuß, ä. und j. Linie — Vertrag mit genannten Staaten und Sachsen- Weimar
über den Ankauf, Ausbau und Betrieb der Möhltheuer Weidaer 4½½
bahn
. Bekanntmachung dazu .. .
Rotz(Wurm)derPferde2c—Maßregeln dagegen .
S.
Sachsen-Weimar — Vertrag mit diesem Staate und Reuß ä. und j. Linie
über den Ankauf, Ausbau und Betrieb der Mehltheuer-2 Weidaer
Eisenbahn .
Bekanntmachung dazu ..
Sächsischer und Oesterreichischer Unterthanen bew eglicher Nachlaß
s. Nachlaß.
Saupersdorf-Wilkauer Eisenbahn s. Wilkau 2c.
Schaustellungen — Bestimmungen hinsichtlich ihrer Besteuerung
Schildenweg zu Radebeul — Erpropriation d von Grundeigenthum für Unter-
führung desselben .
Schlachthäuser, öffentliche und
Schlachtviehhöfe — besondere Vorschriften für solche bei Ausbruch von n Bieh—
seuchen
Schmiedeberg-Hain üsber B9 er Eisenbahn s. Hainsberg ꝛc 2c.
Schöffen — Zusatzbestimmung über deren Ausloosung
Schönberg, Güterstation der Leipzig- Hofer Eisenbahn — Giprtpriaton von
Grundeigenthum für Erbauung einer Wartehalle daselbst
Schulpflichtige Kinder — Bestimmungen wegen deren Aufnahme! in Volks-
schulen
Schulproben — Entschädigung der Lehrer bei Reisen zu solchen ..
Schwarzenberg Johanngeorgenstadter Secundareisenbahn —deien
Richtungslinie . ... ..
Sebnitz, Stadt — Genehmigung zur Aufnahme einer Anleihe
Sectionsverfahren bei Viehseuchen s. Obductionsverfahren.
Secundäreisenbahn s. Eisenbahn.
Seuchen s. Viehseuchen.
Societäts-Brauerei, Actiengesellschaft zu Dresden — Genehmigung zur
Aufnahme einer Prioritätsanleihe .
Sportelfiscus — dessen Vertretung im Prozeß
Staatsschulden — dermalige E— Landiagöansschasse zꝛ
Verwaltung derselben
Ständeversammlung s. Landtag.
Stempelabgaben s. Reichs-Stempelabgaben.
Steuern und Abgaben — Gesetz über deren provisorische Forterhebung im
Jahre 1882 .
Stollberg, Stadt — Genehmigung einer Anleihe .
Tag.
23. Aug.
10. Nov.
9. Mai
10. Nov.
6. Juli
1. Juli
Sept.
.März
.April
4. Juni
5. Aug.
3. Nov.
Seite. Paragraph 2c.
165 1—23
165— 189
210 fg. 1—11
210
46 fg. 38—63
86 13
210 fg. 1—11
210
151 2, 3 u. 5
147 1—3
77 fg. 142—146
207
190 1—3
195 1—5
193
26
27
125
160
217
164
126
218
20 1—3