Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

XII 
  
Reichs-Stempelabgaben — Vorschriften über deren Erhebung 
nebst Beilagen 
Reuß, ä. und j. Linie — Vertrag mit genannten Staaten und Sachsen- Weimar 
über den Ankauf, Ausbau und Betrieb der Möhltheuer Weidaer 4½½ 
bahn 
. Bekanntmachung dazu .. . 
Rotz(Wurm)derPferde2c—Maßregeln dagegen . 
S. 
Sachsen-Weimar — Vertrag mit diesem Staate und Reuß ä. und j. Linie 
über den Ankauf, Ausbau und Betrieb der Mehltheuer-2 Weidaer 
Eisenbahn . 
Bekanntmachung dazu .. 
Sächsischer und Oesterreichischer Unterthanen bew eglicher Nachlaß 
s. Nachlaß. 
Saupersdorf-Wilkauer Eisenbahn s. Wilkau 2c. 
Schaustellungen — Bestimmungen hinsichtlich ihrer Besteuerung 
Schildenweg zu Radebeul — Erpropriation d von Grundeigenthum für Unter- 
führung desselben . 
Schlachthäuser, öffentliche und 
Schlachtviehhöfe — besondere Vorschriften für solche bei Ausbruch von n Bieh— 
seuchen 
Schmiedeberg-Hain üsber B9 er Eisenbahn s. Hainsberg ꝛc 2c. 
Schöffen — Zusatzbestimmung über deren Ausloosung 
Schönberg, Güterstation der Leipzig- Hofer Eisenbahn — Giprtpriaton von 
Grundeigenthum für Erbauung einer Wartehalle daselbst 
Schulpflichtige Kinder — Bestimmungen wegen deren Aufnahme! in Volks- 
schulen 
Schulproben — Entschädigung der Lehrer bei Reisen zu solchen .. 
Schwarzenberg Johanngeorgenstadter Secundareisenbahn —deien 
Richtungslinie . ... .. 
Sebnitz, Stadt — Genehmigung zur Aufnahme einer Anleihe 
Sectionsverfahren bei Viehseuchen s. Obductionsverfahren. 
Secundäreisenbahn s. Eisenbahn. 
Seuchen s. Viehseuchen. 
Societäts-Brauerei, Actiengesellschaft zu Dresden — Genehmigung zur 
Aufnahme einer Prioritätsanleihe . 
Sportelfiscus — dessen Vertretung im Prozeß 
Staatsschulden — dermalige E— Landiagöansschasse zꝛ 
Verwaltung derselben 
Ständeversammlung s. Landtag. 
Stempelabgaben s. Reichs-Stempelabgaben. 
Steuern und Abgaben — Gesetz über deren provisorische Forterhebung im 
Jahre 1882 . 
Stollberg, Stadt — Genehmigung einer Anleihe . 
  
  
Tag. 
23. Aug. 
10. Nov. 
9. Mai 
10. Nov. 
6. Juli 
1. Juli 
Sept. 
.März 
.April 
4. Juni 
5. Aug. 
3. Nov. 
  
  
Seite. Paragraph 2c. 
165 1—23 
165— 189 
210 fg. 1—11 
210 
46 fg. 38—63 
86 13 
210 fg. 1—11 
210 
151 2, 3 u. 5 
147 1—3 
77 fg. 142—146 
207 
190 1—3 
195 1—5 
193 
26 
27 
125 
160 
217 
164 
126 
218 
20 1—3
	        
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