Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

Lehrziel. 
Zahlenrechnen 
und Mathe— 
matik. Vor— 
bemerkung. 
Vertheilung 
des Unterrichts- 
stoffs. 
— 80 — 
30. Kenntniß der wichtigsten chemischen Elemente und deren anorganischer Ver- 
bindungen; Bekanntschaft mit den Grundgesetzen der Stöchiometrie. 
& BZ1. Im Rechenunterrichte ist das Kopfrechnen besonders zu betonen und vielfach 
zu üben; im schriftlichen Rechnen sind die Schüler anzuleiten, die Aufgaben nicht nach 
schematischen Formeln, sondern mit Verständniß für die besonderen Eigenschaften der ver- 
schiedenen Zahlen auf die praktisch bequemste Art zu lösen, hierbei möglichst viel im Kopfe 
zu rechnen und nur das Nöthigste zu schreiben. 
Die arithmetischen Begriffe sind mit wissenschaftlicher Strenge zu geben, damit der 
Rechenunterricht zugleich eine Vorbereitung für den Unterricht in der allgemeinen Arith- 
metik werde. 
In diesem wie im gesammten mathematischen Unterrichte ist das Schwergewicht nicht 
sowohl auf die Menge der Kenntnisse, sondern darauf zu legen, daß die Schüler dieselben 
beherrschen. Es hat deshalb bei der Auswahl des Lehrstoffs die größtmögliche Beschränk- 
ung einzutreten. Aus demselben Grunde ist Ueberladung mit Formeln zu vermeiden und 
der geometrische Unterricht durch Anschauung und Construction möglichst zu unterstützen. 
32. Klasse VI, 5 Stunden: 
Befestigung der vier Species in unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Das 
Decimalsystem in Münzen, Maß und Gewicht. 
Klasse V, 4 Stunden: 
Weiterer Ausbau des Decimalsystems; Rechnen mit decimalen und gewöhnlichen 
Brüchen. 
Klasse IV, 6 Stunden, nämlich: 
4 Stunden Fortsetzung der Bruchrechnung; Regeldetri; 2 Stunden Entwickelung 
der elementaren planimetrischen und stereometrischen Anschauungen; Einleitung in die 
Planimetrie bis zu den Congruenzsätzen incl. 
Klasse lIII, 6 Stunden, nämlich: 
2 Stunden Procent-, Zins= und Discontorechnung mit Anwendungen auf die ver- 
schiedenen Aufgaben des bürgerlichen und kaufmännischen Rechnens; 
2 Stunden die vier Species in Buchstaben; einfache lineare Gleichungen mit einer 
Unbekannten; 
2 Stunden Anwendungen der Congruenzsätze auf Vier= und Vielecke; Flächenver- 
gleichung bis zum pythagorälschen Lehrsatz incl. 
Klasse II, 5 Stunden, nämlich: 
1 Stunde zusammengesetzte Reductionen, Gesellschaftsrechnung;
	        
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