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Regierungsbezirk Zwickau.
X. Wahlbezirk umfaßt die Amtsgerichtsbezirke Waldenburg, Meerane, Glauchau,
Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein, Hartenstein, Wildenfels, Limbach, Chemnitz, Franken—
berg, Oederan, Augustusburg.
XI. Wahlbezirk umfaßt die Amtsgerichtsbezirke Zschopau, Ehrenfriedersdorf, Wolken—
stein, Lengefeld, Zöblitz, Marienberg, Oberwiesenthal, Annaberg, Scheibenberg, Schwarzen—
berg, Stollberg.
XII. Wahlbezirk umfaßt die Amtsgerichtsbezirke Lößnitz, Schneeberg, Kirchberg,
Zwickau, Werdau, Crimmitschau, Reichenbach, Elsterberg, Treuen, Lengenfeld, Auerbach,
Eibenstock, Johanngeorgenstadt.
XIII. Wahlbezirk umfaßt die Amtsgerichtsbezirke Klingenthal, Falkenstein, Markneu—
kirchen, Adorf, Oelsnitz, Plauen, Pausa.
Nr. 22. Landtagsabschied
für die Ständeversammlung der Jahre 1883 und 1884;
vom 27. März 1884.
Wan, Albert, von GEOTTEs Gnaden König von Sachsen
* 20. 20.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Verfassungsurkunde
zusammenberufenen zwanzigsten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage in
§ 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen
und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage stattgefundenen
ständischen Berathungen in Folgendem:
Was
I. die Vorlagen an die getreuen Stände
anlangt, so sind dieselben zum Theil
A. «
und zwar als erledigt zu erachten,
a) durch den, den ständischen Anträgen gemäß erfolgten Erlaß der
betreffenden Gesetze und Verordnungen.
Namentlich ist dies geschehen:
1. wegen der Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats—
schulden durch die der ständischen Schrift vom 26. November 1883 entsprechende Bekannt—
machung vom 11. December 1883,
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