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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
14. Stück vom Jahre 1881.
Inhalt: Nr. 58. Bekanntmachung, einen zwischen Sachsen und Preußen wegen Auspfarrung des Gutsbezirks
Könderitz abgeschlossenen Receß betr. S. 293. — Nr. 59. Verordnung, eine Abänderung der die Aus-
stellung der amtlichen Lehrbriefe betreffenden Verordnungen. S. 296. — Nr. 60. Bekanntmachung, den
provisorischen Betrieb für Rüben= 2c. Transporte auf der Eisenbahn-Theilstrecke Mügeln-Großbauchlitz betr.
S. 296. — Nr. 61. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Radebeul-Radeburger Eisenbahn betr.
S. 297. — Nr. 62. Bekanntmachung, die Zurücknahme der, der Feuerversicherungsgesellschaft Azienda
Assicuratrice in Triest für Sachsen ertheilt gewesenen Konzession betr. S. 298. — Nr. 63. Bekanntmach=
ung, den zwischen Sachsen und Preußen wegen anderweiter Regelung der Verhältnisse mehrerer, die beider-
seitigen Gebiete berührenden Eisenbahnen abgeschlossenen Staatsvertrag betr. S. 298.
Nr. 58. Bekanntmachung,
den zwischen dem Königreich Sachsen und dem Königreich Preußen wegen Aus-
pfarrung des im Königreich Preußen gelegenen Gutsbezirks Könderitz aus der
Königlich Sächsischen Parochie Auligk abgeschlossenen Rezeß betreffend;
vom 18. August 1884.
Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung hatten auf Anregung
des gegenwärtigen Besitzers des im Königreich Preußen gelegenen Gutsbezirks Könderitz
beschlossen, diesen Gutsbezirk aus dem bisherigen Parochialverbande mit der Königlich
Sächsischen Parochie Auligk auspfarren zu lassen. Nachdem durch die beiderseits er—
nannten Kommissare unter dem 21. November 1883 der angefügte Rezeß abgeschlossen
und unter Genehmigung Seiner Majestät des Königs durch Ministerialerklärung ratificirt, —
auch die bezügliche Urkunde gegen die Königlich Preußischer Seits erfolgte Ratifikation
unter dem 9. dieses Monats ausgewechselt worden ist, so wird dieser Rezeß hierdurch zur
Nachachtung bekannt gemacht.
Dresden, den 18. August 1884.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Gerber. Fiedler.
1884. 44