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Nr. 62. Bekanntmachung,
die Zurücknahme der, der Feuerversicherungs-Gesellschaft Azienda Assicuratrice
in Triest ertheilt gewesenen Konzession zum Geschäftsbetriebe im Königreiche
Sachsen betreffend;
vom 11. September 1884.
Nachdem die besage Bekanntmachung vom 5. October 1849 (G.= u. V.-Bl. S. 281)
zur Annahme von Versicherungen gegen Verluste durch Feuersgefahr für den Bereich
des Königreichs Sachsen konzessionirte Feuerversicherungs-Gesellschaft Azienda Assicura-
trice in Triest den hierländischen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, und der Nachweis der
Erledigung aller hierländischen Verpflichtungen beigebracht worden ist, so wird die der
genannten Gesellschaft ertheilte Konzession hiermit zurückgenommen, und solches gemäß
8 2 der Ausführungs-Verordnung zum Gesetz über das Mobiliar= und Privat-Feuer-
versicherungswesen, vom 20. November 1876, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 11. September 1884.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Münckner.
Nr. 63. Bekanntmachung,
den zwischen Sachsen und Preußen wegen anderweiter Regelung der staatsrecht-
lichen Verhältnisse mehrerer, die Sächsisch-Preußische Landesgrenze überschreitender
Eisenbahnen unter dem 30. Juni dieses Jahres abgeschlossenen Staatsvertrag
betreffend;
vom 10. September 1884.
Nochdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung
wegen anderweiter Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse derjenigen, die Sächsisch-
Preußische Landesgrenze überschreitenden Eisenbahnen, welche in neuerer Zeit von dem
Königlich Preußischen Staatsfiscus übernommen und beziehungsweise erworben worden
sind, unter dem 30. Juni dieses Jahres ein Vertrag abgeschlossen worden ist, so wird