Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Nr. 62. Bekanntmachung, 
die Zurücknahme der, der Feuerversicherungs-Gesellschaft Azienda Assicuratrice 
in Triest ertheilt gewesenen Konzession zum Geschäftsbetriebe im Königreiche 
Sachsen betreffend; 
vom 11. September 1884. 
Nachdem die besage Bekanntmachung vom 5. October 1849 (G.= u. V.-Bl. S. 281) 
zur Annahme von Versicherungen gegen Verluste durch Feuersgefahr für den Bereich 
des Königreichs Sachsen konzessionirte Feuerversicherungs-Gesellschaft Azienda Assicura- 
trice in Triest den hierländischen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, und der Nachweis der 
Erledigung aller hierländischen Verpflichtungen beigebracht worden ist, so wird die der 
genannten Gesellschaft ertheilte Konzession hiermit zurückgenommen, und solches gemäß 
8 2 der Ausführungs-Verordnung zum Gesetz über das Mobiliar= und Privat-Feuer- 
versicherungswesen, vom 20. November 1876, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 11. September 1884. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Münckner. 
  
Nr. 63. Bekanntmachung, 
den zwischen Sachsen und Preußen wegen anderweiter Regelung der staatsrecht- 
lichen Verhältnisse mehrerer, die Sächsisch-Preußische Landesgrenze überschreitender 
Eisenbahnen unter dem 30. Juni dieses Jahres abgeschlossenen Staatsvertrag 
betreffend; 
vom 10. September 1884. 
Nochdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung 
wegen anderweiter Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse derjenigen, die Sächsisch- 
Preußische Landesgrenze überschreitenden Eisenbahnen, welche in neuerer Zeit von dem 
Königlich Preußischen Staatsfiscus übernommen und beziehungsweise erworben worden 
sind, unter dem 30. Juni dieses Jahres ein Vertrag abgeschlossen worden ist, so wird
	        
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