Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

— 328 — 
I. Abschluß der Betriebsrechnung. 
Die Einnahmen (Spalte 1 bis 11) betragen 
Die Ausgaben (Spalte 1 bis 12) betragen 
  
Mark. 
Pi. 
  
  
Demnach verbleibt eine Mehreinnahme von 
resp. eine Mehrausgabe von 
II. Vermögensausweis. 
1. Am Schlusse des Vorjahres betrug das Stammvpermögen exclusive des 
Reservefonds. . . .. ........ 
Im Laufe des Jahres wurden demselben zugeführt 
„ „ „ „ „ von demselben eingezogen. 
  
Ergiebt ein Stammvermögen von 
2. Am Schlusse des Vorjahres betrugen die Schulden exclusive der Vorschüsse 
Im Laufe des Jahres wurden neue Darlehen ausgenommen 
„ „ „ „ „ an Schulden getilgt 
  
Ergiebt einen Schuldenstand von 
3. Am Schlusse des Vorjahres betrug der Reservefonds 
Im Laufe des Jahres wurden demselben zugeführt. 
» »» » » » entzogen. 
  
ErgiebteinenBestanddesReservefondsvon. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.