(G.= u. V.-Bl. S. 565 fg.) wird vom Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht,
daß von dem aus Staatsmitteln erfolgenden Bau der Bahnstrecke Bienenmühle-Landes-
grenze nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren
Rechenberg,
Holzhau,
Hermsdorf
und
Seyda
betroffen werden.
Dresden, den 10. März 1884.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Nr. 17. Verordnung,
die Vermehrung der Inspectionsbezirke für die Fabriken= und Dampfkessel-
Beaufsichtigung betreffend;
vom 11. März 1884.
Die Verordnung vom 24. Mai 1877, einige Abänderungen der Verordnungen über
die Fabriken= und Dampfkessel-Inspection vom 4. September 1872 betreffend (G.= u.
V.-Bl. S. 231), wird vom 1. April 1884 an außer Kraft gesetzt, und zwar mit der
Maßgabe, daß § 4 der Verordnung vom 4. September 1872 (G.= u. V.-Bl. S. 413)
aufgehoben bleibt, an Stelle von § 2 und 3 letzterer Verordnung aber folgende Bestimm-
ungen treten:
#2. Das Land wird für den Dienst der Fabriken= und Dampfkessel-Beaussichtigung
in sieben Inspectionsbezirke eingetheilt, deren Abgrenzung aus der Beifuge 2 ersichtlich ist.
— 3. Für jeden Inspectionsbezirk wird ein technischer Aufsichtsbeamter als
Gewerbe-Inspector
bestellt, welchem ein oder mehrere Inspections-Assistenten zur Beihülfe und Stellvertret-
ung beizugeben sind.
Der I. Inspectionsbezirk hat seinen Sitz in Dresden.
Der II. -7 6C-Cxhemnitz.