Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

(G.= u. V.-Bl. S. 565 fg.) wird vom Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht, 
daß von dem aus Staatsmitteln erfolgenden Bau der Bahnstrecke Bienenmühle-Landes- 
grenze nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren 
Rechenberg, 
Holzhau, 
Hermsdorf 
und 
Seyda 
betroffen werden. 
Dresden, den 10. März 1884. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
Nr. 17. Verordnung, 
die Vermehrung der Inspectionsbezirke für die Fabriken= und Dampfkessel- 
Beaufsichtigung betreffend; 
vom 11. März 1884. 
Die Verordnung vom 24. Mai 1877, einige Abänderungen der Verordnungen über 
die Fabriken= und Dampfkessel-Inspection vom 4. September 1872 betreffend (G.= u. 
V.-Bl. S. 231), wird vom 1. April 1884 an außer Kraft gesetzt, und zwar mit der 
Maßgabe, daß § 4 der Verordnung vom 4. September 1872 (G.= u. V.-Bl. S. 413) 
aufgehoben bleibt, an Stelle von § 2 und 3 letzterer Verordnung aber folgende Bestimm- 
ungen treten: 
#2. Das Land wird für den Dienst der Fabriken= und Dampfkessel-Beaussichtigung 
in sieben Inspectionsbezirke eingetheilt, deren Abgrenzung aus der Beifuge 2 ersichtlich ist. 
— 3. Für jeden Inspectionsbezirk wird ein technischer Aufsichtsbeamter als 
Gewerbe-Inspector 
bestellt, welchem ein oder mehrere Inspections-Assistenten zur Beihülfe und Stellvertret- 
ung beizugeben sind. 
Der I. Inspectionsbezirk hat seinen Sitz in Dresden. 
Der II. -7 6C-Cxhemnitz.
	        
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