Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

— 108 — 
Nr. 40. Bekanntmachung, 
die Bezirksangehörigkeit der bisherigen Filial-Parochie Stützengrün betreffend; 
vom 15. September 1885. 
Mit Genehmigung der in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister ist die zur 
Ephorie Oelsnitz gehörige bisherige Filial-Parochie Stützengrün in Folge ihrer Ab— 
trennung aus ihrem zeitherigen Verband als Filialkirchengemeinde der Parochie Rothen— 
kirchen und ihrer Erhebung zu einer selbstständigen Parochie mit eignem Pfarramt von 
der Ephorie Oelsnitz an die Ephorie Schneeberg überwiesen worden und tritt diese 
Bezirksveränderung mit dem 
1. October d. Js. 
in Kraft. 
Dresden, den 15. September 1885. 
Das evangelisch-lutherische Landesconsistorium. 
v. Berlepsch. 
Teubner. 
  
Nr. 41. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen 
Landtage betreffend; 
vom 25. September 1885. 
So## Mazjestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs Sachsen 
zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen 
Landtage auf 
den 10. November dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider ständi- 
scher Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen werden, 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 25. September 1885. 
Gesammtministerium. 
Graf v. Fabrice. v. Nostitz-Wallwitz. 
Meister. 
  
Druck und Verlag von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.