Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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Nr. 47. Verordnung, 
die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die II. Kammer der Stände— 
versammlung betreffend; 
vom 2. October 1885. 
In Folge Ablebens des bei den diesjährigen Ergänzungswahlen für die II. Kammer 
der Ständeversammlung im 35. Wahlkreise des platten Landes gewählten Abgeordneten 
macht sich die Vornahme einer anderweiten Wahl in diesem Wahlkreise erforderlich. 
Es wird daher deren ungesäumte Veranstaltung hierdurch angeordnet und als Tag 
der Abstimmung 
der 10. November 1885 
festgesetzt. 
Zum Wahlcommissar ist der Amtshauptmann Dr. von Mayer in Annaberg er— 
nannt worden. 
Dresden, am 2. October 1885. 
Ministerium des Innern. 
v. Noftitz-Wallwitz. 
Paulig. 
  
Nr. 48. Verordnung, 
eine Abänderung der zu Ausführung des Gesetzes über die Sonn-, Fest= und 
Bußtagsfeier unter dem 10. September 1870 erlassenen Verordnung 
betreffend; 
vom 14. October 1885. 
I 
1. Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Betriebsweisen in den Papierfabriken und 
den Umstand, daß zu den letzteren neuerdings noch die Papierstofffabriken (Holzschleife— 
reien, Cellulosefabriken und Strohstofffabriken) getreten sind, wird die Bestimmung in 
§ 8 unter 7 d der Verordnung zu Ausführung des Gesetzes, die Sonn-, Fest= und Buß- 
tagsfeier betreffend, vom 10. September 1870 (G.= u. V.-Bl. S. 317 flg.), nach 
welcher in den Papierfabriken an Sonn= und Festtagen, jedoch mit Ausnahme der ersten
	        
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