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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
6. Stück vom Jahre 1885.
Altersrentenbank-Verwaltung betr. S. 55. — Nr. 25. Bekanntmachung, eine Erweiterung der Befug-
nisse des Aichamtes zu Döbeln betr. S. 56. — Nr. 26. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum
zur Erbauung der Geithain-Lausigk-Leipziger Eisenbahn betr. S. 56. — Nr. 27. Decret wegen Bestätigung
der Quartierleistungs-Ordnung für den Stadtbezirk Bischofswerda. S. 58. — Nr. 28. Verordnung, die
Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Niederhermsdorf= bez. Potschappel-Wilsdruffer Eisenbahn betr.
S. 59. — Nr. 29. Verordnung, die Winkelschriftsteller und die Winkelagenten betr. S. 60.
Nr. 24. Bekanntmachung,
die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten= und Alters-
rentenbank-Verwaltung betreffend;
vom 1. Juli 1885.
SeE Königliche Majestät haben den Wirklichen Geheimen Rath Schmaltz auf sein An-
suchen der Mitgliedschaft bei der Landrenten-, Landeskulturrenten- und Altersrentenbank-
Verwaltung zu entheben, in dessen Folge aber der Letzteren den Abtheilungsdirector im
Ministerium des Innern, Geheimen Rath von Einsiedel, als Kommissar zuzuordnen
Allergnädigst geruht.
Es wird daher Solches und daß die genannte Behörde von jetzt an aus folgenden
Mitgliedern, nämlich dem
Abtheilungsdirector im Finanz-Ministerium, Geheimen Rath Meusel,
Abtheilungsdirector im Ministerium des Innern, Geheimen Rath von Ein-
siedel und
Finanzoberbuchhalter, Finanzrath Nagel
besteht, andurch bekannt gemacht.
Dresden, den 1. Juli 1885.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz. Diebel.
Ausgegeben zu Dresden den 7. August 1885. 11