Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

— 118 — 
Formular A. 
Verzeichniß 
der im Gemeindebezirk . ... 
vorhandenen 
Kühe und über ein Jahr alten Kalben 
für das Jahr 18 
  
aufgenommen nach Maßgabe des Gesetzes ddddpdpdpd ... 
am..m 
Der Gemeindevorstand. 
(Bürgermeister.) 
(Stadtrath.) 
Zahl 
Fort- Brand- der Kühe 
laufendeataster- Name des Viehbesitzers. und Kalben Bemerkungen. 
Nummer.]Nummer. über 
1 Jahr alt. 
  
  
  
  
  
Das gegenwärtige Verzeichniß wird mit dem Vermerk hierdurch abgeschlossen, daß 
dasselbe in der Zeit vom .. . . . . . . . .. bis mitdeenn ... 
nach Maßgabe von § 3 des Gesetzes dvvopo. zur Einsicht der 
betheiligten Viehbesitzer öffentlich ausgelegen hat. 
EEEIEIIIIIEIEEIIIIIIIEIEEIIIIEIIE 
(Ort und Datum.) 
Der Gemeindevorstand. 
(I. S.) 
(Bürgermeister.) 
(Stadtrath.)
	        
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