Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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a) von der Klassenstellung der Gebäude, in oder bei welchen sich dergleichen Objekte 
befinden, 
b) von der Kategoriestellung, die ihnen mit Rücksicht darauf zukommt, daß sie in Folge 
ihrer besonderen Beschaffenheit und Konstruktion, der eigenen Feuergefährlichkeit, 
der Betriebsgefahr im Allgemeinen rc., in verschiedenen und höheren Graden der 
Zerstörung und Beschädigung durch Feuer und Löschanstalten ausgesetzt sind, als 
die Gebäude. 
Es bestehen sechs Kategorien, und zwar gehören 
zu der ersten Kategorie: 
a) alle Heizungsvorrichtungen und Feuerungsanlagen zu industriellen Zwecken — in— 
soweit solche nicht als Zubehör des Gebäudes zu betrachten sind —, also z. B. 
Brenn-, Röst-, Schmelz-, Temper-, Trocken-, Luftheizungsöfen, Darren 2c.; 
b) die Motoren, als eiserne Wasserräder und Turbinen, Dampfmaschinen, Gaskraft- 
und Heißluftmaschinen, Elektromotoren, Förder= und Compressionsmaschinen 2c., 
sowie alle eisernen Transmissionen und Triebwerke; 
c) die Wasserdruckwerke, Wasserhaltungsmaschinen und dergleichen, sowie alle me- 
tallenen Rohrleitungen, wie Dampf-, Wasser= und Gasleitungen r2c. mit Zu- 
behörungen und die Gasometer; 
d) die Dampfkessel, Braupfannen und sonstigen mit Feuerungsanlagen versehenen 
größeren Koch= und Siedekessel, sowie alle in der Regel mit Flüssigkeit gefüllten 
Kessel, Bottiche, Bassins und Apparate der Brauereien, Bleichereien, Färbereien, 
Wasch= und Badeanstalten und dergleichen; 
e) die lediglich in Metall oder nicht brennbaren Stoffen arbeitenden Werkzeugs- 
maschinen und Hilfswerkzeuge der Maschinenfabriken, die Walzenstraßen und 
Walzwerksmaschinen, die Hilfsapparate der Schmieden und der Eisen= und 
Metallgießereien, die metallenen Gebläse, Ventilatoren und dergleichen mehr; 
in die zweite Kategorie: 
a) die Maschinen und Hilfsapparate der Zwirnereien, Wirkereien, Webereien und 
Stickereien, der Walken und Appreturanstalten, der Klöppeleien, Posamenten- 
und Schnurenfabriken und dergleichen, sowie der Kratzenfabriken; 
b) die Maschinen 2c. der Kattun= und Zengdruckereien; 
c) die Buchdruckerpressen und dergleichen Maschinen mit mechanischem Betriebe; 
0) die Maschinen und Betriebsgeräthschaften der Bäckereien, Chokoladenfabriken und 
dergleichen;
	        
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