Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1886. (52)

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Verzeichniß 
der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. 
  
Aumerkung: Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens 
bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem ? bezeichnet. 
  
  
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Angabe Bezeichnung 
.- bei den für Militär- der Behörden, an welche 
un . . - 
Bezeichnung anwärter nicht aus= die Bewerbungen zu 
der schließlich bestimmten richten sind, wenn es Bemerkungen. 
Stellen, in welchem nicht die Behörde selbst 
  
  
Stellen. Umfange dieselben vor- ist, bei welcher die An- 
behalten sind. stellung gewünscht wird. 
I. Bei sämmtlichen Verwaltungen. 
Kauzleibeamte (Kanzlisten, soweit denselben ledig- Weogen der Kanzlisten-, 
lich die Besorgung des Schreibwerks und der Diener= und Kastellan- 
mit demselben zusammenhängenden Dienst- Stellen im Justizressort 
verrichtungen obliegt, Diätisten, Lohnschreiber an das Justizministerium. 
u. s. w.), 
Diener (Bürcau-, Kanzlei-, Kassen-, Registra- 
tur-, Archiv= und andere Diener, Boten und 
Aufwärter, Aktenträger und Aktenhefter), 
Hausmänner, 
Kastellane, 
Portiers, 
Wächter. 
  
  
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II. Gesammtministerium. 
Bauptstaatsarchiv. i 
Kanzlisten, soweit sie nicht unter 1 sallen, zur Hälfte. Gesammiministerium. 
Registratoren. zur Hälfte.
	        
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