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für den 36. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsrath Dr. Kunze zu Zwickau,
für den 37. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsrath Dr. Bonitz zu Zwickau,
für den 38. Wahlkreis des platten Landes
den Bezirksassessor Dr. Uhlemann zu Glauchau,
für den 39. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann von Bose zu Zwickau,
für den 43. Wahlkreis des platten Landes
den Regierungsassessor Teubert zu Auerbach
und
für den 45. Wahlkreis des platten Landes
den Amtshauptmann Dr. Haberkorn zu Oelsnitz.
Dresden, am 19. September 1887.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Paulig.
Nr. 46. Verordnung,
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen
Secundäreisenbahn von Annaberg nach Schwarzenberg betreffend;
vom 22. September 1887.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in der ständischen Schrift vom
27. März 1886 ertheilten Ermächtigung wird von dem Ministerium des Innern behufs
Erbauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Annaberg nach Schwarzenberg
und die erforderlichen Anschlußgleise andurch verordnet wie folgt:
§# 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er-
bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze
zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums (G.= u. V.-Bl. S. 371 flg.)
und beziehentlich soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänderungen erlitten
hat, die einschlagenden späteren Vorschriften leiden auch Anwendung auf den Bau der
obengedachten Bahn nebst Anschlußgleisen.