Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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für den 36. Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsrath Dr. Kunze zu Zwickau, 
für den 37. Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsrath Dr. Bonitz zu Zwickau, 
für den 38. Wahlkreis des platten Landes 
den Bezirksassessor Dr. Uhlemann zu Glauchau, 
für den 39. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Bose zu Zwickau, 
für den 43. Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsassessor Teubert zu Auerbach 
und 
für den 45. Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Dr. Haberkorn zu Oelsnitz. 
Dresden, am 19. September 1887. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Paulig. 
  
Nr. 46. Verordnung, 
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen 
Secundäreisenbahn von Annaberg nach Schwarzenberg betreffend; 
vom 22. September 1887. 
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in der ständischen Schrift vom 
27. März 1886 ertheilten Ermächtigung wird von dem Ministerium des Innern behufs 
Erbauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Annaberg nach Schwarzenberg 
und die erforderlichen Anschlußgleise andurch verordnet wie folgt: 
§# 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er- 
bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze 
zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums (G.= u. V.-Bl. S. 371 flg.) 
und beziehentlich soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänderungen erlitten 
hat, die einschlagenden späteren Vorschriften leiden auch Anwendung auf den Bau der 
obengedachten Bahn nebst Anschlußgleisen.
	        
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