Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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und ihrer wichtigsten Verbindungen nach Eigenschaften und Darstellungsweise, in letzterer 
Beziehung auch einige Bekanntschaft mit der chemischen Technologie, ferner genügende 
Uebung in den für die Schule nöthigen Experimenten. 
2. Für die oberen Klassen wird außer eingehenderer Kenntniß der anorganischen 
auch diejenige der organischen Chemie verlangt, und zwar der allgemeinen Lehren über 
die Konstitution organischer Verbindungen, der wichtigsten Verbindungsgruppen und Einzel- 
verbindungen, namentlich auch, soweit sie zum Verständnisse physiologischer Vorgänge 
und der organisch-chemischen Technologie erforderlich sind. Neben genügender Uebung 
in der Anstellung von Unterrichtsversuchen hat der Kandidat volle Sicherheit in der 
qualitativen und einige Uebung in der quantitativen Analyse nachzuweisen. 
8 24. 
12. Mineralogie. 
1. Für den mineralogischen Unterricht in den mittleren Klassen ist erforderlich: 
eine auch auf eigene Anschauung gegründete Kenntniß der am häufigsten vorkommenden 
oder wichtigsten Mineralien hinsichtlich der Krystallformen, der physikalischen Eigenschaften 
und der chemischen Zusammensetzung, sowie Bekanntschaft mit den wichtigsten Gebirgs- 
arten. 
2. Für die Lehrbefähigung in den oberen Klassen ist erforderlich, daß der Kandidat 
eine eingehendere Bekanntschaft mit den Grundlehren der Krystallographie, einen über- 
sichtlichen Einblick in die Gliederung der Mineralien und Gebirgsarten, außerdem Kennt- 
niß der Hauptlehren der Geognosie und Leitfossilienkunde, sowie der wichtigsten geologischen 
Theorien besitzt. 
8 25. 
13. Botanik und Zoologie. 
1. Für den botanischen Unterricht in den unteren Klassen ist die Kenntniß 
der hervorragendsten einheimischen und ausländischen Pflanzenformen, sowie der einzelnen 
Organe der Pflanze und des Linné'schen Systems zu verlangen. 
Für den zoologischen Unterricht in den unteren Klassen ist neben der Kenntniß 
der wichtigeren einheimischen und ausländischen Thierformen (besonders der Wirbelthiere) 
eine Uebersicht über die allgemeinsten Organisationsverhältnisse der Thiere und die Haupt- 
gruppen des Thiersystems erforderlich. 
2. Für den botanischen Unterricht in den mittleren Klassen wird neben der 
Kenntniß des sogenannten natürlichen Systems eine genügende Einsicht in den Bau und 
die Lebenserscheinungen der Pflanze erfordert. 
Für den zoologischen Unterricht in den mittleren Klassen bedarf es sowohl 
1887. 24
	        
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