Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
3. Stück vom Jahre 1887.
Inhalt: Nr. 5. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zur Erweiterung der Eisenbahnstations-
anlage Lauter betr. S. 7. — Nr. 6. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer betr. S. 8. —
Nr. 7. Verordnung, die Anmeldung zur Anstellungsprüfung für den niederen Staatsforstdienst betr. S. 9
— Nr. 8. Bekanntmachung, die Uebersichten und Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen betr. S. 9. —
Nr. 9. Landtagsabschied für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 1887. S. 13. —
Nr. 10. Verordnung, die Heranziehung von Militärpersonen zu örtlichen Abgaben betr. S. 14.
Nr. 5. Verordnung,
die Expropriation von Grundeigenthum zu Erweiterung der Stationsanlage
auf der Station Lauter an der Schwarzenberg-Zwickauer Eisenbahnlinie
betreffend;
vom 11. Februar 1887.
Mie Rücksicht auf die Vermehrung insbesondere des Güterverkehrs auf der Station
Lauter der Eisenbahnlinie Schwarzenberg= Zwickau macht sich im Interesse der Sicher-
heit und der Ordnung des Betriebes die Erweiterung der dortigen Stationsanlage noth-
wendig.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird daher von dem Ministerium des Innern auf
Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung
bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch
verordnet wie folgt:
#S# 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Plans auf die
fragliche Erweiterung der Eisenbahnstation Lauter in Anwendung zu bringen.
62. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver-
fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben
Ausgegeben zu Dresden den 16. März 1887. 3