Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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5)  Die  erledigte  Psarrei  Lorch,  Dekunats  Welzheim,  begreift  über  42%  evan,
gelische  Kirchen.  Genossen,  wovon  -6o0#  in  den  dazu  gehbrigen  Filialien  wohnen,  und
ist  durch  eine  bleibende  Geld=  Zulage  von  150  fl.  aus  dem  Vesoldungs-Verbesserungs-Fonds
  mit,  einem  Einkommen  ron  789  fl.  3  kr.  nach  Competenz.  Preisen  und  von
ot  fl.  5#  kr.  nach  Etats-  Preisen  verbunden.  Nach  einer  neuen  Geschäfts-Abtheilung
zwischen  dem  Pfarrer  und  Diakonus  liegen  Ersterem  außer  den  eigentlichen  Parochial-Geschästen
  besonders  alle  Vormittags-Gottesdienste  an  sämtlichen  Sonn=  und  Festtagen
  im  Mutterorte,  deeglelchen  in  eben  demselben  die  Bußrags,  Predigten  und  je
in  der  zweiten  Woche  die  Wochen-Gortesdienste  ob,  während  die  Leichen-Predigten
im  Mutterort  und  in  den  Filialien  nach  dem  beichtodterlichen  Verhältniß  sich  richten,
sämtliche  Taufen  und  Hochzeiten  aber  dem  Diakonus  zufallen.  Dle  Bewerber  um
diese  Stelle  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  ebangelischen  Consistorium  vorschristmäßig
  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Heldenfingen,  Dibcese  Heidenbeim,
welche  604  Pfarr=  Genossen  zählt,  und  ein  Einkommen  von  38  fl.  nach  Etats=  und
von  80)  fl.  nach  Competenz-Preisen  hat,  so  wle

7)  dlejenigen  um  die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Ostdorf,  Diöcese  Balingen,
welche  968  Pfarr-Genossen  zählt,  und  deren  Einkommen  nach  Abzug  von  10  fl.  Geld-3
  Schfl.  Dinkel  und  :  Schfl.  Haber  für  den  Besoldungs-Verbesserungs-Fonds  auf
844  fl.  nach  Competenz-  und  gosfl.  nach  Etats-Preisen  berechnet  ist,  haben  sich  innerhalb
  vier  Wochen  bei,  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftwaͤßig  zu  welden.  Der
kuͤnftige  Pfarrer  zu  Ostdorf  hat  sich  eine  etwa  noch  eintretende  Verwandlung  der
Zehenten  in  ein  Acquivalent  gefallen  zu  lassen.

38)  Am  BZ.  d.  M.  ist  der  Oberlieutenant  Diez,  der  Garnisons-Compagnier,  zu
Lohenasperg  gestorben.

Am  2o.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  Februar  d.  J.  ausgegeben  worden.