Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1888. (54)

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83. Von der im 81 erwähnten Anlage wird die Flur 
Röderau 
betroffen. 
Dresden, den 15. October 1888. 
Minifterium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
Nr. 60. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Bahnlinie 
Reitzenhain-Flöha betreffend; 
vom 24. October 1888. 
Nachdem sich im Interesse und der Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes die 
Herstellung von Schneeschutzanlagen bei Station Nr. 148 — 149 links der Reitzenhain- 
Flöha'er Bahnlinie nothwendig macht, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem 
Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grund- 
eigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 
(G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch verordnet, wie folgt: 
& 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die 
fragliche Erweiterung der Bahnlinie Reitzenhain -Flöha in Anwendung zu bringen. 
§2. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- 
fahrens und der diesfallsigen Instruction der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben 
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 
3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374), sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen 
späteren Verordnungen enthalten sind. 
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