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und
Königlich Preußischer Seits von dem Regierungs-Assessor bei der Königlichen
Regierung zu Merseburg
Friedrich Kurt von Rohrscheidt
auf Grund der von der Königlich Sächsischen Bezirksschulinspektion Leipzig II und der
Königlich Preußischen Regierung zu Merseburg unterm 5. März bez. 6. Oktober 1890
mit dem Besitzer des Rittergutes Döhlen und den Vertretern der dasigen Gemeinde
einerseits und dem Schulvorstande und Gemeinderathe zu Quesitz andererseits gepflogenen
Verhandlungen sowie der von dem Gutsvorsteher und dem Ortsvorstande zu Döhlen
unter dem 8. Oktober desselben Jahres abgegebenen Erklärung folgender
Rezeß
bis auf landesherrliche Genehmigung abgeschlossen worden:
1. Die im Königreich Preußen gelegene Landgemeinde Döhlen und der selbstständige
Gutsbezirk gleichen Namens scheiden vom 1. April 1891 ab aus dem bisher
gemeinsamen Schulverbande mit dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Quesitz,
und bilden von demselben Zeitpunkte an einen selbstständigen Schulbezirk, welcher
der Königlich Preußischen Regierung zu Merseburg unterstellt ist.
2. Von dem unter Nr. 1 festgesetzten Zeitpunkte ab erlischt für die Gemeinde und
den selbstständigen Gutsbezirk Döhlen die Verpflichtung zur Abentrichtung von
irgend welchen Beiträgen zur Deckung der Bedürfnisse des Schulbezirks Quesitz,
es erlischt daher aber auch von diesem Zeitpunkte ab ihr Miteigenthumsrecht am
beweglichen, wie unbeweglichen Stammvermögen der Schulgemeinde Quesitz.
3. Da Gemeinde= wie Gutsbezirk Döhlen auch fernerhin im gemeinsamen kirchlichen
Verbande mit der Königlich Sächsischen Parochie Quesitz verbleiben und für
diese Parochie der Kirchschullehrer zu Quesitz den Kirchendienst zu verrichten hat,
so bleibt für die Gemeinde und den Gutsbezirk Döhlen auch die Verpflichtung
bestehen, zu dem katastermäßigen Gehalte des Kirchschullehrers zu Quesitz, den
derselbe für diesen Kirchendienst zu beziehen hat, den zeitherigen Beitrag zu
leisten.
Beiderseitige Kommissare haben vorstehenden
Rezeß
in zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben.
Leipzig und Merseburg, am 31. März 1891.
Hugo von Loeben, Friedrich Kurt von Rohrscheidt,
Regierungsrath. Regierungs-Assessor.
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