Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
13. Stück vom Jahre 1893. 
  
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 57. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisenbahnstation Zwickan 
betr. S. 221. — Nr. 58. Verordnung, die Vornahme von Wahlen für die II. Kammer der Stände- 
versammlung betr. S. 222. — Nr. 59. Dekret wegen Bestätigung des I. Nachtrags zur Genossenschafts- 
Ordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Heinersdorfer Baches. S. 223. — Nr. 60. Verordnung 
zur weiteren Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und 
zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungsbehörden betr. S. 224. 
  
  
Nr. 57. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Eisenbahnstation 
Zwickau betreffend; 
vom 24. August 1893. 
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Eisenbahnbetriebes macht sich eine Er- 
weiterung der Station Zwickau durch Herstellung von Ablauf= und Abstellgleisen auf der 
rechten Seite der Dresden-Werdauer Hauptgleise erforderlich. Da die freihändige Er- 
werbung des zu diesen Erweiterungsbauten erforderlichen Areals nicht thunlich erscheint, 
wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von 
82 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender 
Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.-u. V.-Bl. S. 120) andurch verordnet, 
wie folgt: · 
Zi.Die.Bestimmungenim§1desnurgedachtenGesetzesvom21.Juli1855 
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die 
Erweiterung der Eisenbahnstation Zwickau in Anwendung zu bringen. 
82. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver- 
fahrens und der diesfallsigen Instruktion der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben 
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungs-Verordnung zum Gesetze 
  
Ausgegeben zu Dresden den 26. September 1893. 34
	        
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