Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

— 18 — 
Zusammenstellung 
der 
in der Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe vorgesehenen Signale. 
  
      
  
.................................... 
  
Poli- Pfeifen- oder Flaggen, 
- Anwendung der Signale. Glockensignale Fülr Lichter bei Nacht. 
nung. Dampsschiffe. Tonnen. 
  
§5 18.| Stelle, an welcher ein beladenes Fahr- 
zeug am Ufer liegt, oder Strom- 6 s 
bauten ausgeführt werden . oder “ ½% oder - 
“ ##- 
5 /X 
am Ufer. 
  
am Ufer, 
das weiße Licht immer wasserwärts. 
  
  
§ 19.Im Fahrwasser liegende Bagger- 
maschinen, Strombaufahrzeuge, ru s* 
beschädigte oder manborirunfähige — 
Schiffe oder Flöße ... . oder S oder +'0X 
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Bisse 
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auf derjenigen Seite, an » 
welcher vorbeizufahren ist. das weiße Licht an derjenigen Seitea. 
an der vorbeizufahren ist. 
n 
§ 20.Sperrung des Fahrwassers (vergl. — 
auch § 33 ... . oder W# 
1 
am User. am Ufer. 
  
  
  
  
  
 
	        
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