Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

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3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung ergangenen 
späteren Verordnungen enthalten sind. 
3. Von der in § 1 erwähnten Anlage werden die Fluren 
Chemnitz mit Schloß-Chemnitz, 
Hilbersdorf, 
Furth, 
Ebersdorf 
betroffen. 
# 4. Die Verordnung vom 29. Mai 1894, die Enteignung von Grundeigenthum 
für Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz 2c. betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 137), wird 
aufgehoben. 
Dresden, am 15. August 1896. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Vodel. 
odel Gersdorf. 
  
Nr. 65. Bekanntmachung, 
die Berufung der sechsten ordentlichen Landessynode der Evangelisch— 
lutherischen Kirche betreffend; 
vom 31. August 1896. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die sechste ordent— 
liche Landessynode der Evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen 
zum 5. Oktober dieses Jahres 
einzuberufen. 
Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus 
dem Epvangelisch-lutherischen Landesconsistorium ergehen, wird hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 3 1. August 1896. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. 
v. Metzsch. v. Seydewitz. Meister.
	        
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