— 147 —
§ 9. Bis zum 7. Dezember 1897 sind die Erhebungsformulare nebst den Gemeinde-
bogen und zwar seitens der Stadträthe, denen die Formulare direkt vom Statistischen
Büreau des Ministeriums des Innern zugehen, an dieses Büreau unmittelbar einzu-
senden, seitens der übrigen Stadträthe und Gemeindevorstände aber an die betreffenden
Amtshauptmannschaften abzugeben. Wo für einen Ort mehrere ausgefüllte Erhebungs-
formulare vorliegen, sind dieselben vor ihrer Einsendung nach der über dem Namen der
Gemeinde eingestellten laufenden Nummer zu ordnen.
Die Amtshauptmannschaften haben, nachdem sie sich von der formell vorschrifts-
mäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämmtliche Listen ihres Be-
zirks, ortsweise vereinigt, und die Ortspackete nach alphabetischer Ordnung zu größeren,
gehörig festverpackten Ballen zusammengeschnürt, bis zum 14. Dezember 1897 an das
Statistische Büreau des Ministeriums des Innern einzusenden.
* 10. Etwaige bei der Bearbeitung der Ermittelungsergebnisse seitens des
Statistischen Büreaus wahrgenommene Mängel werden durch das letztere den betreffen-
den Stadträthen beziehentlich Gemeindevorständen direkt mitgetheilt werden und sind
durch diese schleunigst abzustellen.
Dresden, den 14. September 1897.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Dr. Vodel.
Gersdorf.
Nr. 59. Bekanntmachung,
die Errichtung eines Gemeinde-Aichamtes in Waldheim betreffend;
vom 25. Oktober 1897.
□
OIm weiteren Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren
Einrichtung für die verschiedenen Zweige der Aichgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873
(G.= u. V.-Bl. S. 225) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in
Waldheim ein Gemeinde-Aichamt errichtet worden ist, das die Ordnungsnummern *.
erhalten hat und den Betrieb am 1. künftigen Monats eröffnen wird. Seine Zuständig-
keit erstreckt sich auf die Aichung von Längenmaaßen, Flüssigkeitsmaaßen, Hohlmaaßen,
Gewichten und Waagen für den Handelsverkehr, jedoch mit Ausnahme der Präzisions-