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Dabei, daß diese Funktionen für den Staatseisenbahn-Neubau von den Sektions—
büreaus — welche vom 1. Januar 1899 die Bezeichnung „Eisenbahn-Baubüreau“
erhalten — wahrgenommen werden, hat es auch ferner zu bewenden.
Dresden, am 25. November 1898.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf. 1
Wunderlich.
Nr. 103. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn
Beucha bei Brandis-Seelingstädt betreffend;
vom 8. Dezember 1898.
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn Beucha bei
Brandis-Seelingstädt
am 10. Dezember 1898
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne
bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Elterich in Dresden.
Dresden, am 8. Dezember 1898.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf.
Wunderlich.