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Nummer. La st en. * PxAnmerkungen.
. 4. Mai 1900. Zwanzigtausend Mark in verloosbaren 20000 Nr. 17 geht vor.
Pfandbriefen von Serie VII nach dem Nennwerthe mit Zinsen
zu 4½ v. H. Hypothek für ein Darlehen des landwirthschaft-
lichen Kreditvereins im Königreich Sachsen unter den in der
Eintragungsbewilligung enthaltenen Bestimmungen und mit g
den aus den Statuten sich ergebenden Nebenleistungen.
Hypothekenbrief ausgeschlossen.
Gr. Akt. Bl. 8. Hänel. 1
2. 6. März 1901. An dem Flurstücke Nr. 65 besteht ein — — Theil belastet. 1)
Dienstbarkeit. Fußsteigsrecht zu Gunsten des jeweiligen Eigenthümers des 1 Eingetr. auf Bl. 17
Grundstücks Blatt 17 dieses Grundbuchs in dem in der Ein- E dieses Grund-B.
tragungsbewilligung bestimmten Umfange. Abth. J.
Der Eigenthümer hat die Brücke über den vorhandenen Nr. 17 geht vor.
Graben im Stande zu halten 7.
Gr. Akt. Bl. 13. Hänel.
3. 4. November 1901. Sicherungshypothek zum Höchstbetrage 15000 — Abgetreten s. Nr.7.
von fünfzehntausend Mark?2) für den Kaufmann Veit Hans Gelöscht s. Nr. 11.
Schnorr in Dresden wegen seiner Ansprüche aus laufendem Widerspruch gegen
Kredit. Löschung s. Nr. 12.
Gr. Akt. Bl. 16. Hänel. Loschung berichtigt
s. Nr. 13.
Nr. 17 geht vor.
4. 30. August 1902. Viertausend Mark mit Zinsen zu 4000 — Abgetreten s. Nr. 5.
3¾ v. H. vom 1. Oktober 1902 ab Hypothek für ein Dar- Widerspruch s.
lehen des Getreidehändlers Carl Traugott Grützner in Frauen- Nr. 6.
stein, rückzahlbar nach vierteljähriger Kündigung. Die Zinsen Nr. 17 geht vor.
sind vierteljährlich zu entrichten.
HOypothekenbrief ausgeschlossen.
Gr. Akt. Bl. 19. Hänel.
5 2. September 1902. Die Forderung unter Nr. 4 ist mit — —
zu Nr. 4 Zinsen vom 1. Oktober 1902 ab an den Braumeister Georg
Alexander Pilz in Altenberg abgetreten worden.
Gr. Akt. Bl. 21. Hänel.
6 15. September 1902. Der Eigenthümer Moritz Hollack — — Gielöscht s. Nr. 8.
zu Nr. 4. hat der Hypothek unter Nr. 4 wegen angeblich unterbliebener
Auszahlung des Darlehens widersprochen 3).
Gr. Akt. Bl. 22. Hänel.
4) B. G.-B. § 1021 Abs. 2, Ausf.-V. § 88. 2) Ausf.-V. §124 Abs. 2. ) B. G.-B. 5 1139.
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