Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Mittels einer an jedem Theilpunkte querschiffs über das Fahrzeug ge— 
legten und auf der einen Seite darüber hinausragenden Latte, oder, wenn 
das infolge der Einrichtung des Fahrzeugs umständlich sein sollte, mittels 
eines Bandmaßes wird in einer sich dazu eignenden Höhe die ganze, von 
Bord zu Bord sich erstreckende Breite des Fahrzeugs gemessen. 
Demnächst wird mittels eines am überragenden Theile der Latte oder 
eines entsprechend festgehaltenen Auslegers frei herabhängenden Lothes für 
jeden Theilpunkt der Länge des Fahrzeugs, auf einer seiner Seiten der 
Unterschied der soeben gemessenen Bordbreite und der Breite an jeder der drei 
Einsenkungsebenen bestimmt. Unter Verdoppelung dieses Unterschiedes findet 
man je nach der Form des Schiffes durch Addition oder Subtraktion für 
jeden Theilpunkt der Länge die gesuchten Breiten zwischen den äußeren Bord- 
wänden in jeder der zu messenden drei Einsenkungsebenen. 
d) Wenn die Schiffswand (wie bei klinkergebauten Schiffen) Absätze bildet, so 
wird jeder Abstand der Lothleine von der Bordwand, welcher in die Nähe 
eines solchen Absatzes fällt, sowohl oberhalb wie unterhalb desselben gemessen 
und das arithmetische Mittel zwischen beiden Maßen als der wahre Abstand 
angenommen. 
5. Vor Aufnahme der Maße der mittleren Abtheilung ist festzustellen, in welcher Aus- 
dehnung die Seitenwände des Schiffes parallel zu der durch die Längenachse des 
Schiffes gedachten senkrechten Ebene sind. In dieser Ausdehnung sind die Breiten- 
maße nur in einem Längentheilpunkt auf jeder Bordseite des Schiffes wirklich auf- 
zumessen, während für alle übrigen Theilpunkte die den gemessenen gleichen Maße 
ohne weiteres in das Protokoll übertragen werden. 
6. Sind hiernach die einzelnen Breiten der die Aichschichten nach oben und nach unten 
begrenzenden Ebenen für die mittlere Abtheilung festgestellt, so werden die Abstände 
des Vorder= und Hinterschiffs von dem vorderen beziehungsweise hinteren Quer- 
schnitt ermittelt. Zu diesem Zwecke wird das Loth in der Längenachse des Schiffes 
sowohl in dem vordersten wie dem hintersten festen Punkte des Schiffskörpers, oder 
wenn erforderlich an einem Ausleger frei spielend aufgehängt und mit Aufnahme 
der Abstände der Lothleine in den einzelnen Einsenkungsebenen ebenso verfahren, 
wie oben für die Aufnahme der Abstände von den Seitenwänden des Schiffes an- 
gegeben ist. 
Bei Schiffen und Steven sind außerdem die Querbreiten der letzteren in der 
Leerebene, der mittleren Einsenkungsebene und der oberen Aichebene zu messen. 
Bei Fahrzeugen, welche vorn oder hinten nicht durch einen Steven abgeschlossen 
sind, müssen die entsprechenden Querbreiten der an Stelle der Steven vorhandenen
	        
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