Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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2. Schiffsbeschreibung. 
Bauart: Art der Eindeckung: 
Hauptbaumaterial: 
3. Erkennungsmaße. 
Senkrechte Entfernung des festen Bordes von der obersten Marke: 
bei dem Tiefgangsanzeiger vorn rects ..·.............. m, vorn links 
-- - in der Mitte rechts m, in der Mitte links 
— hinten rechts m, hinten links 
— 
— 
4. Grundmaße der Aichung. 
Die Leerebene liegt über dem Nullpunkte der Tiefgangsanzeiger 
Die obere Aichebene liegt über dem Nullpunkte der Tiefgangsanzeiger 
Höhe des Aichraums 
5. Ergebnisse der Aichprüsung. 
9 
Der tiefste Punkt der äußeren Fläche des Schiffsbodens liegt unter dem Nullpunkt eines der Tief- 
gangsanzeiger. 
Durchschnittlicher senkrechter Abstand der Leermarken von der wirklichen Leerebene 
Cl. 
CI.
	        
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