Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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Maschinenbilgewasser von eisernen Schiffen, welche aus cholera- oder gelbfieber— 
verseuchten Häfen nach kürzerer als 5tägiger, aus pestverseuchten Häfen nach kürzerer 
als 10tägiger Reisedauer ankommen, ist regelmäßig zu desinfiziren, auch wenn keine 
Krankheitsfälle während der Reise vorgekommen sind. 
Die Desinfektion der Bilge unter den Laderäumen von eisernen Schiffen kann auf 
reinen Schiffen in der Regel unterbleiben. Soll sie aber erfolgen, so empfiehlt sich auch 
bei Schiffen mit kürzerer als 5tägiger (bei Pestgefahr 10tägiger) Reisedauer damit so 
lange zu warten, bis das Schiff leer ist und die Bilgeräume bequem zugänglich geworden 
sind, damit die Desinfektion dann recht gründlich vorgenommen werden kann. 
86. 
Das Ballastwasser, welches im Ankunftshafen entleert werden soll, ist vorher zu 
desinfiziren, wenn es aus einem cholera-, gelbfieber= oder pestverseuchten oder -verdächtigen 
Hafen stammt, einerlei ob Krankheitsfälle an Bord vorgekommen sind oder nicht. 
II. Oesinfektionsmittel. 
87. 
Als Desinfektionsmittel find zu verwenden: 
a) Lösung von Karbolsäure. 
Zur Verwendung kommt die sogenannte „100 prozentige Karbolsäure“ des Handels, 
welche sich im Seifenwasser vollständig löst. Man bereitet sich die unter b beschriebene 
Lösung von Kaliseife. In 20 Theile dieser noch heißen Lösung wird ein Theil Karbol— 
säure unter fortwährendem Umrühren gegossen. 
Die Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller desinfizirend als einfache 
Lösung von Kaliseife. 
Soll reine Karbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte) verwendet werden, welche 
erheblich theurer, aber nicht wirksamer ist als die sogenannte „100 prozentige Karbol- 
säure“, so ist zur Lösung das Seifenwasser nicht nöthig; es genügt dann einfaches Wasser. 
b) Lösung von Kaliseife. 
3 Theile Kaliseife (sogenannte Schmierseife oder grüne Seife oder schwarze Seife) 
werden in 100 Theilen heißem Wasser gelöst (z. B. ½ kg Seife in 17 Liter Wasser). 
)Kalk und zwar: 
1. Kalkmilch. Zur Herstellung derselben wird 1 Theil zerkleinerter, reiner gebrannter 
Kalk, sogenannter Fettkalk, mit 4 Theilen Wasser gemischt und zwar in folgender Weise: 
1900. 131
	        
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