Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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Es wird von dem Wasser etwa drei Viertel in das zum Mischen bestimmte Gefäß 
gegossen und dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat 
und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch ver- 
rührt, oder, falls er nicht sofort in Gebrauch genommen wird, in luftdicht verschlossenen 
Gefäßen aufbewahrt. 
2. Kalkbrühe, welche durch Verdünnung von 1 Theil Kalkmilch mit 9 Theilen 
Wasser frisch bereitet wird. 
d) Chlorkalk. 
Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende desinfizirende Wirkung, wenn er frisch 
bereitet und in wohl verschlossenen Gefäßen aufbewahrt ist; er muß stark nach Chlor 
riechen. Er darf in Mischung von 1:100 beziehungsweise 1000 Theilen Wasser an 
Stelle von Kalkmilch beziehungsweise Kalkbrühe zur Desinfektion verwendet werden. 
Zur Desinfektion von verdächtigem Wasser genügt ein Zusatz von 1:10 000 bei ½. 
stündiger Einwirkung. 
e) Dampfapparate. 
Als geeignet können nur solche Apparate und Einrichtungen angesehen werden, 
welche von Sachverständigen geprüft sind. 
Besonders bei den improvisirten Einrichtungen auf Dampfern, wie man sie häufig 
sehr zweckmäßig durch Benutzung von Badewannen mit Dampfzuleitung, Badekammern, 
Tanks, Holzbottichen, Baljen und dergleichen herstellen kann, ist es nöthig, daß sie von 
Sachverständigen erst einmal geprüft werden und daß bei jeder neuen Desinfektion genau 
dieselbe Anordnung in der Dampfzuleitung und -Ausströmung, derselbe Dampfdruck und 
dieselbe Dauer der Dampfeinwirkung innegehalten werden. 
) Siedehitze. 
Auskochen in Wasser, Salzwasser oder Lauge wirkt desinfizirend. Die Flüssigkeit 
muß die Gegenstände vollständig bedecken und mindestens 10 Minuten lang im Sieden 
gehalten werden. 
Unter den angeführten Desinfektionsmitteln ist die Auswahl nach Lage der Umstände 
zu treffen; doch ist es den beamteten Aerzten überlassen, unter Umständen, insbesondere 
zur Desinfektion des Wassers, auch andere in Bezug auf ihre Wirksamkeit erprobte 
Mittel anzuwenden. «
	        
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