Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

— 267 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
9. Stück vom Jahre 1900. 
  
  
  
Juhalt: Nr. 54. Bekanntmachung, die Errichtung der Hauptzollämter Dresden II, Leipzig II und Pirna 
betr. S. 267. 
Nr. 54. Bekanntmachung, 
die Errichtung der Hauptzollämter Dresden II, Leipzig II und Pirna 
betreffend: 
vom 21. Juni 1900. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird vom 1. Juli dieses Jahres ab in Dresden und 
Leipzig je ein zweites Hauptzollamt und in Pirna unter Aufhebung des dortigen 
Steueramtes ein Hauptzollamt neu errichtet werden. Die in Dresden und Leipzig bereits 
bestehenden Hauptämter werden künftig die Bezeichnung „Hauptzollamt Dresden I“ und 
„Hauptzollamt Leipzig 1“ und die daselbst neu errichteten Hauptämter die Bezeichnung 
„Hauptzollamt Dresden II“ und „Hauptzollamt Leipzig II“ führen. 
Die den neuen Hauptzollämtern zuzuweisenden Bezirke werden in der Weise gebildet, 
daß umfassen wird 
das Hauptzollamt Dresden I 
das Gebiet der Stadt Dresden, 
das Hauptzollamt Dresden II 
den Landbezirk des jetzigen Hauptsteueramtes Dresden, aus den Hebebezirken Dresden- 
Land, Dippoldiswalde, Radeberg, Radeburg, Tharandt und Wilsdruff und den neu- 
zubildenden Hebebezirken Döhlen und Kötzschenbroda bestehend, sowie außerdem den bisher 
zum Hauptamtsbezirke Bautzen gehörenden Hebebezirk Königsbrück, 
  
Ausgegeben zu Dresden den 27. Juni 1900. 37
	        
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