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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
9. Stück vom Jahre 1900.
Juhalt: Nr. 54. Bekanntmachung, die Errichtung der Hauptzollämter Dresden II, Leipzig II und Pirna
betr. S. 267.
Nr. 54. Bekanntmachung,
die Errichtung der Hauptzollämter Dresden II, Leipzig II und Pirna
betreffend:
vom 21. Juni 1900.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird vom 1. Juli dieses Jahres ab in Dresden und
Leipzig je ein zweites Hauptzollamt und in Pirna unter Aufhebung des dortigen
Steueramtes ein Hauptzollamt neu errichtet werden. Die in Dresden und Leipzig bereits
bestehenden Hauptämter werden künftig die Bezeichnung „Hauptzollamt Dresden I“ und
„Hauptzollamt Leipzig 1“ und die daselbst neu errichteten Hauptämter die Bezeichnung
„Hauptzollamt Dresden II“ und „Hauptzollamt Leipzig II“ führen.
Die den neuen Hauptzollämtern zuzuweisenden Bezirke werden in der Weise gebildet,
daß umfassen wird
das Hauptzollamt Dresden I
das Gebiet der Stadt Dresden,
das Hauptzollamt Dresden II
den Landbezirk des jetzigen Hauptsteueramtes Dresden, aus den Hebebezirken Dresden-
Land, Dippoldiswalde, Radeberg, Radeburg, Tharandt und Wilsdruff und den neu-
zubildenden Hebebezirken Döhlen und Kötzschenbroda bestehend, sowie außerdem den bisher
zum Hauptamtsbezirke Bautzen gehörenden Hebebezirk Königsbrück,
Ausgegeben zu Dresden den 27. Juni 1900. 37