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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1900.
Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Kirchengemeinden Gablenz und Altendorf betr. S. 1.
— Nr. 2. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft Freiberger Papierfabrik zu Weißenborn bei
Freiberg betr. S. 2. — Nr. 3. Bekanntmachung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen
im Jahre 1900 betr. S. 2. — JNr. 4. Verordnung, die Abänderung des Musters O zu dem Auszuge
aus der Dienstvorschrist über Marschgebührnisse 2c. betr. S. 3. — Nr. 5. Bekanntmachung, die Er-
werbung der Titel: „Doktor-Ingenieur“ und „Diplom-Ingenieur“ betr. S. 5. — Nr. 6. Bekanntmachung,
die Erweiterung der Befugnisse des Gemeindeaichamtes zu Waldheim betr. S. 6. — Nr. 7. Bekannt-
machung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden r2c. mit Militär-
anwärtern betr. S. 6. — Nr. 8. Bekanntmachung, die Grundsätze für Besetzung der Sudaltern-= und
Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betr. S. 9. — Nr. 9. Be-
kanntmachung, die Rangstellung der ersten Magistratsperson der Stadt Chemnitz betr. S. 16.
Nr. 1. Bekanntmachung,
die Umbezirkung der Kirchengemeinden Gablenz und Altendorf
aus der Ephorie Chemnitz lI in die Ephorie Chemnitz 1
betreffend:
vom 23. Dezember 1899.
Aus Anlaß der am 1. April, beziehentlich 1. Juli nächsten Jahres bevorstehenden
Vereinigung der politischen und Schulgemeinden Gablenz und Altendorf mit der Stadt,
beziehentlich Schulgemeinde Chemnitz haben die in Evangelicis beauftragten Herren
Staatsminister unter Zustimmung der Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen
Unterrichts und des Innern dazu Genehmigung ertheilt, daß von dem Zeitpunkte der
Vereinigung an die Kirchengemeinden Gablenz und Altendorf aus dem Bezirke der
Ephorie Chemnitz II in den Bezirk der Ephorie Chemnitz J übergehen, sowie daß die
weltliche Koinspektion in beiden Parochieen von da ab durch den Stadtrath zu Chemnitz
geführt wird. Es wird Solches mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß die
genannten beiden Kirchengemeinden alsdann der aus der Superintendentur Chemnitz 1
und dem Stadtrathe zu Chemnitz bestehenden Kircheninspektion unterstehen werden, in
Ausgegeben zu Dresden den 5. Februar 1900. 1