Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

— 763 — 
6. 
Nachweilung 
über 
die beiu u u u¼ eeschäftigten 
wohnhaften Personen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— — — — — ——.—= 7—. — — — — 
Wohnung Gehalt, Tantieème, Werth der 
Vor= und Stellung #(Seße urd Haus Remuneration seicohn goer freien im- Gesammt- 
..« «’- sonstiger Ver- ung, Kost, O0D 
Familien-Namc nummer oder oder Lohn dienst nach Dienftkleidung betrag des Anmerk 
1 Brand-Kataster-Nr.)auf das Jahrnsährlichem oder sonstigen Einkommens ungen 
Z berechnet Durchschnitte Naturalbezüge 
des Beitragspflichtigen 
  
Mart gf. / Mart pf. / Mart pf. Markt Vef. 
  
1 2 3 4 5 6 7 8 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
i 
  
  
Nicht aufzunehmen ist das nichtständige Arbeiterpersonal, ingleichen dasjenige Personal, welches die Wohnung des zu Aufftellung dieser 
Nachweisung Verpflichteten theilt oder in einem demselben gehörigen Hausgrundstücke wohnt. Feststehende Einnahmen sind nach ihrem Betrage 
zur Zeit der Ausfüllung dieser Nachweisung einzutragen. 
Diese Nachweisung ist von dem zu ihrer Ertheilung Verpflichteten unter Beifügung des Ortes und Tages der Ausfertigung unter— 
schriftlich zu vollziehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.