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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
19. Stück vom Jahre 1900.
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Inhalt: Nr. 108. Bekanntmachung, die Werkstätten mit Motorbetrieb betr. S. 947. — Nr. 109. Ver-
ordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Straßenbahn von Loschwitz nach
Pillnitz betr. S. 951. — Nr. 110. Verordnung, die Feststellung des Werthes von Grundstücken zum
Zwecke mündelmäßiger Beleihung betr. S. 952. — Nr. 111. Verordnung, die Außerkurssetzung der
Vereinsthaler österreichischen Gepräges betr. S. 957. — Nr. 112. Bekanntmachung, den Diensttitel der
Landbauamts-Vorstände betr. S. 958. — Nr. 113. Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichs-
gesetzes, betr. die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 und der damit im Zusammen-
hange stehenden Reichs= und Landesgesetze. S. 959.
Nr. 108. Bekanntmachung,
die Werkstätten mit Motorbetrieb betreffend;
vom 5. Dezember 1900.
Die Tafel, welche nach den Vorschriften unter II Punkt 6 Absatz 2 und unter III
Punkt 15 Absatz 2 der Bekanntmachung vom 13. Juli 1900, die Ausführungsbestimm-
ungen des Bundesraths über die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und von
Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb betreffend (R.-G.-Bl. S. 566), in der-
gleichen Werkstätten auszuhängen ist, hat dem unter ) angefügten Formular zu ent-
sprechen. Sie muß so angebracht und eingerichtet, namentlich so deutlich gedruckt oder
geschrieben sein, daß sie gut gesehen und gelesen werden kann.
Dresden, den 5. Dezember 1900.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Gläsel.
Ausgegeben zu Dresden den 22. Dezember 1900. 126