Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

  
  
  
  
  
  
  
  
1. 4. 5. 4. 5. 
Zahl der nach der Davon (Spalte 4) sind kriegsbrauchbar 
9 Amts- Reichsviehzählung Zahl der (Sp . 8 ch 
auptmann— vom . . .. . 
7 haup n (mit Ausschluß derigze- Reitpferde Zugpferde beson 
S schaft icher Militär- und der musterten ders 
2 oder noch nicht 4 Jahre Pferde l J. II. schwere 
Stadtbezirk. alten Kserde) 1 u. Zug- 
S vorhandenen Pferde. Stang. Vord. Stang. Vord. pferde. 
Gesammtzahl 
Zusatz für die Nachweisungen der Generalkommandos 
(bezw. der Kreishauptleute). 
Der Bedarf des Armeekorps für die sämmtlichen 
von ihm im Mob. Fall aufzustellenden Vorma- 
tionen beträgt .. 
  
  
  
  
Davon werden von anderen Armeckorps gesenr 
und zwar: 
vom a. A. K. (gem. Anl. A Mob. Pl. Kreis, 
amtshauptmannschaftlicher oder Stadtbezirk 4 A 
mit. 
oder Pauschsumme von. ). ... 
vom b. A. K. (als Ergänzung für? ..).. 
vomeAK(gemMobBesth1..,oder 
§..Mob.Pl.,oderVerf.vom...) . 
ZusammenaÆbfc 
Hiernach bleiben aus dem Korpsbezirk zu decken 
Ferner sind an andere A. K. abzugeben: 
an d. A. K. (gem. Anl. A Mob. Pl., Kreis, 
amtshauptmannschaftlicher oder * B 
mit. 
oder Pauschsumme von. 
an e. A. K. (als Ergänzung für ... .). . 
aanK(gemMob Beftg Nr) 
Dazu: 3% Reserve 
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesammtsumme des Bedarfe“ . .I.I. 
Mithin hat der Korpsbezirk Ueberschuß . .. .l 
gegendenBedarf:jAusfall..... . .I 
Anmerkung: Gehören die Kreise, amtshauptmannschaftlichen oder Stadtbezirke verschiedenen Regierungs— 
bezirken an, so sind sie durch besondere Ueberschriften in Spalte 2 kenntlich zu machen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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