Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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Amtshauptmannschaft Kamenz, ist von den beiderseitigen Staatsregierungen durch die 
hierzu beauftragten Kommissare, und zwar 
Königlich Sächsischer Seits 
von dem Amtshauptmann in Kamenz, 
Heinrich Gustav von Erdmannsdorff, 
und 
Königlich Preußischer Seits 
von dem Landrath in Hoyerswerda, 
Willy Schwarz, 
nachstehender 
Staatsvertrag 
vorbehältlich der landesherrlichen Genehmigung abgeschlossen worden. 
1. Die im Königreiche Preußen, Kreis Hoyerswerda, gelegene Landgemeinde 
Zeißholz ist mit dem 1. April 1900 behufs Bildung eines eigenen Schulbezirks 
aus dem bisher gemeinsamen Schulverbande Oßling, in der Amtshauptmannschaft 
Kamenz, ausgeschieden. 
2. Von diesem Zeitpunkte an erlischt für die Gemeinde Zeißholz die Verpflichtung 
zur Entrichtung von Beiträgen zur Deckung der Bedürfnisse des Schulbezirks Oßling. 
Es erlöschen aber auch von diesem Zeitpunkte ab alle Ansprüche der Gemeinde Zeißholz 
auf Mitbenutzung des beweglichen und unbeweglichen Eigenthums der Schulgemeinde 
Oßling. Beide Gemeinden verzichten auch gegenseitig auf jede Entschädigung aus Anlaßt 
der vollzogenen Ausschulung. 
3. An der Zugehörigkeit der Gemeinde Zeißholz zu dem Kirchspiele Oßling wird. 
durch diese Abmachung nichts geändert. 
Beide Kommissare haben vorstehenden 
Vertrag 
in zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben. 
Kamenz und Hoyerswerda, am 26. Juni 1902. 
Heinrich Gustav von Erdmannsdorff. 
  
•&- Willy Schwarz. 
  
Druck und Berlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbhold & Söhne, Dresden.
	        
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