Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

— 480 — 
Beschwerdeweg. 
868. 
Wegen der Beschwerde gegen die Entschließungen der Anstaltsdirektion wird auf § 4 
der Verordnung vom 16. November 1902 5) verwiesen. 
  
8) Dieser lautet: 
Gegen ablehnende Entschließungen der Anstaltsdirektionen über Aufnahmeanträge oder über Beibehalt- 
ung Aufgenommener, sowie gegen sonstige von der Anstaltsdirektion ausgehende Entschließungen steht den 
Betheiligten die Beschwerde an das Ministerium des Innern zu. 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbold & Söhne, Dresben.
	        
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