Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

  
Aebersichlsformuslar für Bewerbungen. 
  
  
   
· ll...-Islss-.llv..l-l jl.l.l.jlls-ll..i-lll slqllllsllltlslllllllllls-bs..Il-I«.«.t-II.sll öâM — — —— — 
Zeit und Ort Dermaliger Dienstgenuß 
  
   
  
Zeit Vor der — i Fa- Besondere 
und bildung S chl- der der ersten Militär- milien-= Ater z, Bemerkungen und 
Name. Ort öum amts- Wahl= und folgen= verhält- verhält- vom vom oder Bescheinigung des 
der Lehrer-= kadi- fähig- den An- nisse. nisse. Schul- Kirchen- persön- Ortsschul- 
Geburt. beruf.,Daten- eits- stellunge dienste. dienste. li chen inspektors. 
prüfung. brifung gulagen. 
1 3 4 5 6 7 8 6 10 11 12 
  
  
  
  
486 
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkungen. 1. Die Angaben in Spalte 8 haben sich darauf zu erstrecken, ob der Bewerber verheirathet ist und ob und wieviel Kinder 
# derselbe hat. 
2. In Spalte 9 ist das Einkommen vom Schuldienste allein, ohne Berücksichtigung der Alters= und persönlichen Zulagen 
anzugeben, auch beizufügen, ob der Lehrer Amtswohnung hat oder welche Entschädigung er für dieselbe bezieht. 
3. Den Bewerbungsgesuchen sind das Reifezeugniß, beziehentlich das über die musikalische Prüfung, das Wahlfähigkeits- 
zeugniß, der Nachweis über die erfüllte Militärpflicht oder über die Befreiung von derselben und die Amtsführungs- 
zeugnisse, das letzte bis in die neueste Zeit reichend, in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift beizufügen. 
Beglaubigte Zeugnißabschriften sind nur dann als genügend anzusehen, wenn sie die Urschrift einschließlich der Unter- 
schriften wortgetreu wiedergeben. 
#.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.