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8 11. 1. An jeder Schule muß für den deutschen Unterricht ein eingehender Plan Bemerkungen.
vorhanden sein, der die Lehraufgaben der sämtlichen Klassen bis ins einzelne genau feststellt,
auch die Lesestücke bezeichnet, die jedenfalls auswendig zu lernen oder wenigstens zu
behandeln sind. Wünschenswert ist, daß er auch Winke gibt wegen der den Schülern zu
empfehlenden häuslichen Lektüre.
2. Da der grammatische Unterricht der Klassen VI bis IV die allgemeine Grund-
lage auch für die grammatische Unterweisung in den Fremdsprachen zu schaffen hat, so
ist es unbedingt erforderlich, daß die Wortklassen, der einfache Satz und seine Erweiterungen
und die verschiedenen Arten der Nebensätze nach einem festen Plane und unter steter
Anwendung der vereinbarten Kunstausdrücke genau durchgenommen und durch zahlreiche
Übungen im Satzzerlegen sicher eingeübt werden. Dagegen ist die Unterweisung in
Formenlehre und Syntax auf eine Auswahl des praktisch Wichtigen oder sprachgeschichtlich
Bemerkenswerten zu beschränken. Zu wünschen ist, daß der grammatische Unterricht durch
Unschluß an geeignete Prosastücke, Vorführung von Mustersätzen, Bildung von Beispielen
nach gegebener Weisung, gelegentlich auch durch kleine Denkübungen möglichst belebt wird.
3. Der Lesebuchunterricht hat es als seine Hauptaufgabe anzusehen, den
Gedankenkreis der Schüler zu erweitern und zu klären und diese für das Große und
Schöne in den vorzuführenden Lesestücken zu erwärmen, hat somit immer der Form und
dem Inhalte gleicherweise Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Erklärung von Gedichten
hat darauf bedacht zu sein, diese im wesentlichen durch sich selbst wirken zu lassen, daher
nur das zum Verständnis Nötige in Kürze hinzuzubemerken, keinesfalls aber Sprach-
oder Denkübungen im Anschluß an solche vorzunehmen. Von umfangreicheren Dichtungen
(Bühnenstücken, Epen) sind in der Klasse nur ausgewählte Stellen zu lesen; das übrige
ist der häuslichen Lektüre zuzuweisen und im Unterrichte nachträglich zu besprechen.
Soweit Dichtwerke dieser Art eine bestimmte Gliederung aufweisen, ist diese gebührend
zu beachten, wogegen kleinere Gedichte möglichst als einheitliche Ganze zu behandeln sind.
4. Bei der Beurteilung der Aufsätze ist das Hauptgewicht auf Klarheit und
Sprachrichtigkeit zu legen. Die Aufgaben für diese sind so zu stellen, daß auch auf der
obersten Stufe den Schülern völlig freie Erfindung nicht zugemutet wird. Soweit sie
sich nicht an bestimmte Unterlagen oder Vorbilder anlehnen, ist die Bearbeitung durch
Besprechen des Stoffes unter Hinweisung auf wesentliche Gesichtspunkte vorzubereiten.
5. In allen Klassen sind die Lernenden planmäßig im zusammenhängenden
Sprechen zu üben, wobei die Stufenfolge einzuhalten ist: genaue, dann freiere Nach-
erzählungen, Inhaltsangaben, eingehendere Berichte über Gehörtes oder Gelesenes, kleine
Vorträge nach ausführlichen, dann kürzeren Entwürfen.
6. Gangbare Fremdwörter sind bei gegebenem Anlaß zu erwähnen und zu erläutern.
Für ihren eigenen Gebrauch ist den Schülern aber angelegentlich zu empfehlen, einer
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