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— — — —— —— — —
Gebühren.
Nr. Kostenpflichtige Sache. Mindest- Höchst- Feststehender
Betrag Betrag
4 4 bis 4 4% 4
53. Versteigerungen
beweglicher Sachen bei einem Erlös bis zu 3 — 50
- - -nber5.-XXbIsm1t20--' 1
-- O= 20 150 1 50
-- - -150---300- 3 —
-- --300---1000- 4 —
— — 1000 - 5 —
und darüber hinaus ½ % des Erlöses. 6
s
L Waffenscheine.
a) Ausstellung eines Scheines 10 —
b) Erhebungsgebühr (82 der V. vom 15. November 100, G. u. g. Bl. s 435 1 — 3
.— Zahlungserinnerungen
a) wegen rückständiger Kosten und Strafen GE650 10
b) wegen rückständiger Staats-, Gemeinde-, Kirchen-, Schul= und Armenkassen- «
abgaben und Anlagen, sowie wegen rickständiger Landes-Immobiliar-Brand-
kassenbciträge und der Beiträge für Berufsgenossenschaften und zum Viehseuchen-
fonds und der den öffentlichen Ab gaben gleichgestellten Jorderungen
1. bis zu 5.4 . ... — 10
2. über 5 bis zu 20. — 20
3. über 20 # für 7 volle 10 # je ie 10% | mehr bis i bochserce —
von. 10
56. Zeugnisse und Bescheinigungen.
a) Ausstellung eines Verhaltscheines, Führungs- oder Leumundszeugnisses — 25
b) Ausstellung eines Wohnungsanmeldescheines . ..... ! — 25
) Zeugnisse und Bescheinigungen im beivatinteress von Beteiligien, sofern nicht ,
schon anderwärts Gebühren dafür vorgesehen sind. . .——I50;- 100 —
d) Bescheinigungen auf Grund § 2 des Gesetzes, das Vereins- und Versammlungs- E r
. , « — 5
recht betreffend, vom 22. November 1850 (G.= u. V.-Bl. S. 264)