Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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5. 89 Ziffer 2 und 3 erhalten folgende Fassung: 
„2. Beitragspflichtige, die in Sachsen weder ihren Wohnsitz noch ihren dauernden 
Aufenthalt haben, versteuern ihr sächsisches Grundvermögen und ihr in sächsischem 
Land- oder Forstwirtschafts- oder Gewerbebetriebe angelegtes Vermögen an dem 
Orte, wo sich das Grundvermögen befindet oder wo die Land- oder Forstwirtschaft 
oder das Gewerbe betrieben wird; 
3. nichtphysische Personen erfüllen ihre Beitragspflicht an dem Orte, wo sie 
ihren Sitz haben; dafern sie ihren Sitz außerhalb Sachsens, in Sachsen aber eine 
Generalagentur oder ähnliche Vertretung haben, erfüllen sie ihre Beitragspflicht 
am Sitze dieser Vertretung; andernfalls versteuern sie ihr sächsisches Grundvermögen 
und ihr in sächsischem Land- oder Forstwirtschafts- oder Gewerbebetriebe angelegtes 
Vermögen an dem Orte, wo sich das Grundvermögen befindet oder wo die Land— 
oder Forstwirtschaft oder das Gewerbe betrieben wird.“ 
6. § 12 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: 
„Die Steuer beträgt 
in Klasse bei einem Vermögen 
1 von über 12 000 bis 14000% 6 / 
2 = 14000 16000 = * 
3 16000 18000 n 8 
4 = 18000 20000 9. 
und ebenso in allen weiteren Klassen ½ vom Tausend desjenigen Vermögens, 
mit welchem die vorausgehende Klasse endet.“ 
7. In § 15 Absatz 1 Ziffer 1 treten an die Stelle der Worte „dem Gewerbebetriebe“" 
die Worte: 
„dem Betriebe der Land= oder Forstwirtschaft oder eines Gewerbes.“ 
8. In §16 Absatz 2 wird vor „Gewerbebetrieben“ eingeschaltet: 
„Land= oder Forstwirtschafts= oder.“ 
9. In § 17 Ziffer 2 wird zwischen die Worte „dem Betriebe“ und „eines Gewerbes“ 
eingeschaltet: 
„der Land= oder Forstwirtschaft oder“, 
und es wird unter 8 zwischen die Worte „auf“ und „fremden“ eingeschaltet: 
„eigenen oder.“ 
10. § 19 erhält folgende Fassung: 
„1. Grundsteuerpflichtige Grundstücke und Gebäude sind bei der Einschätzung 
zur Ergänzungssteuer auch dann außer Ansatz zu lassen, wenn sie noch nicht zur 
Grundsteuer abgeschätzt sind.
	        
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