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Auf sorgfältige Ausführung der Zeichnungen ist zu halten. Doch wird von einem zeich-
nerisch ungeschickten und langsamen Schüler auch ein technisch weniger gelungenes Blatt, das
an sich richtig ist, anzunehmen und nicht etwa die Wiederholung der Zeichnung in der Klasse
oder gar als Hausaufgabe zu fordern sein.
Zu warnen ist davor, diesen Unterricht, der ja von den technischen Schulen herüber-
genommen ist, zu sehr in die Unterrichtsformen und Anforderungen solcher Anstalten geraten
zu lassen, da sich dies mit dem Wesen einer allgemein bildenden Schule nicht verträgt.
b) Freihandzeichnen.
8 35. Die Aufgabe des Unterrichts im Freihandzeichnen ist die Ausbildung im Sehen
von Formen und Farben, die Ubung des Augenmaßes und die Anleitung zu genauer und
sauberer Wiedergabe ebener und körperlicher Gebilde in Zeichnung und in Farben.
Sexta, 2 Stunden.
Übungen in der Wiedergabe flächenhafter Natur= und Kunstformen vorwiegend gerad-
liniger Art.
Quinta, 2 Stunden.
Übungen in der Wiedergabe flächenhafter Natur= und Kunstgebilde von vorwiegend krumm-
liniger Grundform.
Quarta, 2 Stunden.
Flächenhaftes Darstellen von Naturformen (Pflanzen, Käfer usw.), Selbstentwickelung
von Flachornamenten aus Grundformen der Natur.
Untertertia, 2 Stunden.
Perspektivisches Darstellen einfacher Gegenstände, anfangs nur in Linien, später mit Licht
und Schatten.
Obertertia, 2 Stunden.
Darstellen schwierigerer Natur= und Kunstgegenstände in verschiedenen Stellungen, einzeln
und in Gruppen.
Untersekunda, 1 Stunde.
Wie in IIIa, nur unter Steigerung der Anforderungen und mit größerer Abwechselung
bezüglich der Technik.
Obersekunda bis Oberprima, je 2 Stunden.
Wahlfrei.
1808. 17
Lehraufgabe
und Unter-
richtsgang.